An Karneval das Auto außerhalb der Feierzone parken
19.02.2020 / ID: 338815
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Wiesbaden, 19. Februar 2020. Übermütige Jecken, bunte Motivwagen, fliegende Kamellen: In der fünften Jahreszeit schlängeln sich Karnevalsumzüge durch viele Städte. So manches parkende Auto hat hinterher Dellen und Kratzer. Das R+V-Infocenter rät daher, das Auto abseits der Umzugsstrecke abzustellen - auch um Halteverbote zu umgehen.
Kurzfristiges Halteverbot möglich
Städte und Gemeinden können das Parken zeitlich befristet verbieten, etwa damit ein Umzug ungehindert vorankommt. Wer sein Auto dann nicht rechtzeitig woanders parkt, muss mit einer unliebsamen Überraschung rechnen. "Schon nach drei Tagen kann sich ein eigentlich regelgerecht parkendes Fahrzeug auf dem Abschlepphof wiederfinden. Die Kosten dafür trägt der Fahrzeughalter selbst", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Welche Straßen das in der Faschingszeit betrifft, geben die lokalen Behörden in der Regel rechtzeitig bekannt.
Auch zum Schutz des Autos empfiehlt sich ein Parkplatz abseits des Trubels. Auf jeden Fall sollten die Besitzer alle zwei bis drei Tage nach dem Fahrzeug sehen. Wer Schäden entdeckt, sollte sie möglichst schnell bei Polizei und Versicherung melden. "Die Kosten für abgetretene Spiegel oder Antennen sowie Beulen und Kratzer übernimmt in der Regel die Vollkaskoversicherung", erklärt Kretschmer. "Bei einem Einbruch ins Auto springt auch die Teilkaskoversicherung ein."
R+V-Infocenter Karneval Fastnacht Auto Parken Parkplatz Halteverbot Beschädigung Schaden Versicherung Kratzer
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden
Pressekontakt
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12 61352 Bad Homburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Brigitte Römstedt
08.10.2020 | Brigitte Römstedt
Vom Bulli zum Wohnmobil: Ein Umbau mit Folgen
Vom Bulli zum Wohnmobil: Ein Umbau mit Folgen
07.08.2020 | Brigitte Römstedt
Radfahren im Sommer: Unfallrisiko Reifenplatzer
Radfahren im Sommer: Unfallrisiko Reifenplatzer
28.07.2020 | Brigitte Römstedt
Unsichtbare Keime: Trinkflaschen regelmäßig reinigen
Unsichtbare Keime: Trinkflaschen regelmäßig reinigen
16.07.2020 | Brigitte Römstedt
Heute geparkt, morgen abgeschleppt
Heute geparkt, morgen abgeschleppt
09.07.2020 | Brigitte Römstedt
Einbruch ins Ferienhaus: Ist das versichert?
Einbruch ins Ferienhaus: Ist das versichert?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
20.10.2025 | Sperbys Musikplantage
Riesen Erfolg von Mike Dee und seinen Künstlern in Hollenbek
Riesen Erfolg von Mike Dee und seinen Künstlern in Hollenbek
20.10.2025 | Akasha Gold GmbH
Buch: "Liebe ist berechenbar" - Frankfurter Buchmesse
Buch: "Liebe ist berechenbar" - Frankfurter Buchmesse
17.10.2025 | Fallschirmspringen mit Tandemfun Bayern
Fallschirmspringen Tandemfun präsentiert exklusiven Fallschirmsprung Geschenkgutschein
Fallschirmspringen Tandemfun präsentiert exklusiven Fallschirmsprung Geschenkgutschein
16.10.2025 | Sicherheitstechnik Marco Fuchs UG
Sicherheitstechnik Fuchs schützt Verbraucher vor Abzocker beim Schlüsseldienst
Sicherheitstechnik Fuchs schützt Verbraucher vor Abzocker beim Schlüsseldienst
16.10.2025 | Gleichklang limited
Was Veganer:innen wirklich antreibt
Was Veganer:innen wirklich antreibt
