ARAG Recht schnell...
14.12.2022 / ID: 382749
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Entzug der Fahrerlaubnis für betrunkenen Sozius auf E-Scooter +++Fahren zwei Personen auf einem E-Scooter und hält sich der absolut fahruntüchtige Mitfahrer mit am Lenker fest, begeht er eine Trunkenheit im Verkehr (Paragraf 316 Strafgesetzbuch, StGB). Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Oldenburg entschieden und einen vorläufigen Fahrerlaubnisentzug bestätigt. Auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter sei die absolute Fahruntüchtigkeit ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille anzunehmen (Az.: 4 Qs 368/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Oldenburg .
+++ Versetzung ins Ausland +++
Arbeitgeber können Beschäftigte ins Ausland versetzen, wenn nicht im Arbeitsvertrag oder den Umständen nach etwas anderes vereinbart worden ist. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht im Fall von vier Ryanair-Piloten entschieden, die die Fluglinie nach Schließung ihres Nürnberger Standorts nach Italien geschickt hatte - zu deutlich niedrigeren Gehältern. Die Ausübung dieses Weisungsrechts kann allerdings stets darauf kontrolliert werden, ob es auf billige Weise ausgeübt wurde (Az.: 5 AZR 336/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts .
+++ Geldbuße wegen zu hoher Miete +++
Die Kaltmiete von 550 Euro für eine gut 33 Quadratmeter große teilmöblierte Einzimmerwohnung in Frankfurt ist mit Blick auf die aktuelle Wohnungssituation unangemessen hoch. In einem solchen Fall sei die Festsetzung einer Geldbuße wegen Mietwuchers in Höhe von 3.000 Euro nicht zu beanstanden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 3 Ss-OWi 1115/22).
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