ARAG Recht schnell...
01.03.2023 / ID: 386815
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Nachtzuschläge dürfen unterschiedlich hoch sein +++Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, bekommen in der Regel als Ausgleich für ihre nächtliche Arbeit Zuschläge zu ihrem Entgelt. Die Höhe der Nachtschichtzuschläge darf dabei durchaus variieren. Dabei verweisen die ARAG Experten auf ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgrichts (BAG). Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die in regelmäßigen Schichten nachts arbeitet. Laut Tarifvertrag betrug der Zuschlag 20 Prozent zu ihrem normalen Lohn, der für unregelmäßige Nachtarbeit lag hingegen bei 50 Prozent. Doch die Richter sahen keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz). Aus Sicht der Richter ist eine ungeplante und daher unregelmäßige Nachtarbeit deutlich belastender als eine regelmäßige Nachtschicht, da Arbeitnehmer hier ihr Freizeitverhalten entsprechend anpassen können (Az.: 10 AZR 332/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG .
+++ Energiesparmaßnahmen gehen in Verlängerung +++
Eigentlich sollte Ende Februar Schluss sein. Doch nun bleibt es bis zum 15. April bei niedrigeren Raumtemperaturen in öffentlichen und nicht öffentlichen Arbeitsstätten. Laut ARAG Experten gilt dort eine maximale Temperatur von 19 statt 20 Grad Celsius. Die Beleuchtung von Denkmälern, Gebäuden und Werbeflächen bleibt zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet - zumindest dann, wenn sie nicht der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren dient. Gemeinschaftsflächen, an denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, wie beispielsweise Flure oder Foyers, bleiben bis Mitte April unbeheizt. Laut ARAG Experten betrifft die Verlängerung auch das Heizverbot für private Swimmingpools.
+++ Umbau des Gartens sind keine außergewöhnlichen Belastungen +++
Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau eines Gartens sind laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs keine außergewöhnlichen Belastungen, da sie nicht zwangsläufig entstanden sind. Der Umbau sei zwar Folge der Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Die Aufwendungen seien aber nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge eines frei gewählten Freizeitverhaltens (Az.: VI R 25/5).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH .
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw@klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von ARAG SE
07.04.2026 | ARAG SE
Radfahren mit Kindern: sicher auf Tour
Radfahren mit Kindern: sicher auf Tour
01.04.2026 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
31.03.2026 | ARAG SE
Aprilscherze am Arbeitsplatz: wann der Spaß Folgen hat
Aprilscherze am Arbeitsplatz: wann der Spaß Folgen hat
30.03.2026 | ARAG SE
Karfreitag: Diese Regeln gelten für Ruhe und Verkehr
Karfreitag: Diese Regeln gelten für Ruhe und Verkehr
27.03.2026 | ARAG SE
Kuriose Osterfälle vor Gericht
Kuriose Osterfälle vor Gericht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.04.2026 | Arcade Entertainment GmbH
Arcade Entertainment GmbH übernimmt ArcadePilot
Arcade Entertainment GmbH übernimmt ArcadePilot
07.04.2026 | Aqua Planet
Größer ist nicht besser - warum kleine Aquarien oft die klügere Wahl sind
Größer ist nicht besser - warum kleine Aquarien oft die klügere Wahl sind
07.04.2026 | EIGEN/COACHING
Schreib-Retreat im Bayerischen Wald: Kreative Auszeit mit Autorin Sylvia Deloy und Coachin Anja Eigen
Schreib-Retreat im Bayerischen Wald: Kreative Auszeit mit Autorin Sylvia Deloy und Coachin Anja Eigen
02.04.2026 | Deutscher Bridge-Verband e.V.
Bridge ist der Sport, der seinen Namen lebt
Bridge ist der Sport, der seinen Namen lebt
01.04.2026 | contcept communication
Campingaz stellt Easy Clic Connect Technologie vor
Campingaz stellt Easy Clic Connect Technologie vor

