ARAG Recht schnell...
05.04.2023 / ID: 389032
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Nun ist es offiziell: Das Parlament der Europäischen Union (EU) hat letzte Woche beschlossen, dass ab 2035 nur noch Fahrzeuge neu zugelassen werden dürfen, die keine Treibhausgase ausstoßen. Die Regelung gilt EU-weit für alle neu zugelassenen Pkw und Kleintransporter. Sie dürfen nur noch emissionsfrei als Elektro- oder Hybridvariante auf die Straße. Eine Ausnahme bilden Fahrzeuge, die mit synthetischen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, unterwegs sind. E-Fuels werden in der Regel aus Wasser und Kohlenstoffdioxid (CO2) hergestellt und setzen im Gegensatz zu Benzin oder Diesel keine zusätzlichen klimaschädlichen Gase frei. Für die Erzeugung wird Strom benötigt.
+++ Sturz über E-Scooter +++
Ein von Geburt an blinder Mann ist mit seiner Schadenersatzklage gegen einen E-Scooter-Verleiher gescheitert. Der Mann war auf dem Weg zur Arbeit über zwei E-Scooter gestürzt, die quer zu einer Hauswand abgestellt waren, und hatte dabei einen Oberschenkelhalsbruch erlitten. Das Landgericht Bremen stützte nach Auskunft der ARAG Experten die Klageabweisung darauf, dass die konkrete Aufstellweise der Scooter an der Unfallstelle keine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe (Az.: 6 O 697/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Bremen .
+++ Hecke als Sichtschutz darf entfernt werden +++
Eine Grundstückseigentümerin kann eine Hecke auf ihrem Grundstück ohne Zustimmung des Nachbarn auch dann entfernen, wenn diese bisher als Sichtschutz zum Nachbargrundstück gedient hat. Das gilt aber nur dann, wenn sämtliche Stämme der Hecke auf dem eigenen Grundstück aus dem Boden heraustreten. Das hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Zweibrücken klargestellt (Az.: 8 U 52/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken .
+++ Corona-Schutzmaßnahmen laufen aus +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass zum 7. April auch die letzten verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen wegfallen. Ab 8. April müssen also in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen keine FFP2-Masken mehr getragen werden. Zudem gibt es für Reisende keine Corona-Auflagen mehr, da die Corona-Einreiseverordnung ebenfalls zum 7. April ausläuft. Im Personenfernverkehr wurde die Maskenpflicht bereits zum 2. Februar aufgehoben und seit dem 1. März sind sowohl Beschäftigte als auch Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit. Seit 1. April ist es darüber hinaus auch nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Die telefonische Krankschreibung war Teil der Corona-Sicherheitsmaßnahmen. Wer an leichten Atmenwegserkrankungen litt, konnte sich per Telefon von seinem Arzt für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen.
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