Pressemitteilung von ARAG SE

ARAG Recht schnell...


26.04.2023 / ID: 390314
Freizeit, Buntes & Vermischtes

ARAG Recht schnell...+++ Kein Anspruch auf Rückschnitt bei drohendem Absterben +++
Die Beseitigung von älteren Bäumen oder eines größeren Überhanges über die Grundstücksgrenze scheidet aus, wenn die begründete Gefahr besteht, dass dies zum Absterben der Gehölze oder einem erhöhten Risiko dafür führt. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und eine Nachbarklage auf Rückschnitt abgewiesen, da der geforderte Rückschnitt auf die Beseitigung der Bäume hinausliefe (Az.: 6 S 27/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln .

+++ Minderung wegen Corona-Test auf Hochzeit +++
Die auf einer Hochzeitsfeier im Jahr 2022 verlangte Covid-Testung aller Hochzeitsgäste infolge eines positiven Corona-Tests des Brautvaters stellt einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach der Klage einer Gaststättenbetreiberin nur teilweise stattgegeben wurde. Das Paar müsse nur 85 Prozent des dem Grunde nach gerechtfertigten Zahlbetrags von 20.185 Euro bezahlen (Az.: 132 C 12148/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

+++ Alkohol ist keine Erfrischung +++
Nach den Vorschriften der Fluggastrechteverordnung hat ein Luftfahrunternehmen den Fluggästen im Fall der Annullierung oder großen Verspätung eines Fluges "Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit" anzubieten. ARAG Experten weisen darauf hin, dass laut einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover alkoholische Getränke keine solchen "Erfrischungen" darstellen. Ein Kunde musste daher zwei Aperol Spritz selber zahlen (Az.: 513 C 8538/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover .

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