Pressemitteilung von ARAG SE

ARAG Recht schnell...


Freizeit, Buntes & Vermischtes

ARAG Recht schnell...+++ Vorfahrt gilt auch für Radweg +++
Ein Autofahrer, der von einem Feldweg in eine Landstraße einbiegen will, muss die Vorfahrt des Verkehrs auf der Landstraße achten. Aber auch die Radfahrer auf einem parallel zur Landstraße verlaufenden Radweg, den der Autofahrer überqueren muss, haben Vorfahrt. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten die Zweite Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschieden und die Klage einer Autofahrerin gegen einen Radfahrer abgewiesen (Az.: Az. 2 S 94/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .

+++ Schadensersatz bei zu langer Sicherheitskontrolle? +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Köln, welches sich mit der Frage beschäftigte, ob einem Fluggast Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik zustehen, wenn der Flug verpasst wird, weil die Sicherheitskontrolle am Flughafen zu lange gedauert haben soll? Die Richter entschieden nun in einem Fall, dass Ansprüche jedenfalls dann ausscheiden, wenn der Fluggast entgegen den Empfehlungen des Flughafenbetreibers nicht rechtzeitig am Check-In beziehungsweise zur Sicherheitskontrolle erscheint (Az.: 5 O 250/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Köln .

+++ Corona-Tests waren zumutbar +++
Für den Kunden eines Fitnessstudios war es während der Corona-Pandemie zumutbar, einen Corona-Test durchführen zu lassen, um das Studio nutzen zu können. Deswegen habe auch für einen Kunden, der sich nicht impfen lassen konnte oder wollte, während der Pandemie kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudiovertrages bestanden. Dies entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht München (Az..: 161 C 2028/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

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