ARAG Recht schnell...
23.08.2023 / ID: 397345
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Tatsachen müssen bewiesen werden +++Wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, muss laut ARAG Experten im Zweifel beweisen, dass diese auch zutreffen. Gelingt der Beweis nicht, so kann das betroffene Unternehmen nach einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird (Az.: 6 O 18/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankenthal .
+++ Kosten für den Hund müssen nicht übernommen werden +++
Die Anschaffung und Haltung eines Hundes gehört nicht zu den Kosten, die das Jobcenter im Rahmen von Arbeitslosengeld II als laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts übernehmen muss. Dies gelte auch dann, wenn der Hund als "Sozialkontakt-Hilfe" begehrt werde, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 9 AS 2274/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LSG Baden-Württemberg .
+++ Haftung für schlechtes Wetter +++
Kommt ein Flug stark verspätet am Zielort an, löst die Verspätung Entschädigungsansprüche der Fluggäste aus. Der Haftung kann sich die Airline nicht mit dem Argument entziehen, schlechtes Wetter habe zu der Verspätung geführt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Lübeck, wonach die Ansprüche auch dann gelten, wenn wetterbedingter Kerosinmangel angeführt wird (Az.: 14 S 33/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Lübeck .
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