ARAG Recht schnell...
30.08.2023 / ID: 397645
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Ab September wird der Gang zur Zulassungsstelle überflüssig. Statt zeitraubender Behördengänge genügen wenige Klicks, um die Zulassung eines Fahrzeugs zu beantragen. Auch besondere Kennzeichen, beispielsweise für Elektrofahrzeuge, Oldtimer oder Saisonkennzeichen können ab dem 1. September digital beantragt werden. Laut ARAG Experten können Fahrer direkt nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs losdüsen - dafür genügt der digitale Zulassungsbescheid. Bis zu zehn Tage dürfen sie damit fahren, bis dahin sollten Fahrzeugdokumente und Stempelplaketten für die Nummernschilder postalisch zugestellt worden sein. Auch Autohäuser und Zulassungsdienstleister können den Internetservice nutzen.
+++ Kein Arbeitslosengeld für Lkw-Fahrer +++
Verliert ein Berufskraftfahrer Führerschein und Job wegen zu vieler Punkte, droht ihm eine Sperre des Arbeitslosengelds. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg. Dies führte aus, dass das Verhalten des Fahrers auch dann grob fahrlässig ist, wenn er dachte, noch einen Punkt frei zu haben: Damit zeige er nur sein fehlendes Verständnis der Verkehrsregeln (Az.: L 8 AL 1022/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg Frankenthal .
+++ Verkehrsunfall: Video aus Überwachungskamera nicht verwertbar +++
Ein Video eines Verkehrsunfalls, das mittels einer stationären Überwachungskamera an einem Haus aufgezeichnet wurde, kann in einem Verkehrsunfallprozess nicht verwertet werden, weil die Daten dem Bundesdatenschutzgesetz unterliegen. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht Geilenkirchen entschieden (Az.: 10 C 114/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des AG Geilenkirchen .
+++ Doppelt gezahlt... +++
Muss ein Autohändler dafür sorgen, dass sein Mailaccount nicht gehackt werden kann? Das Oberlandesgericht Karlsruhe hält nach Auskunft der ARAG Experten keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen für nötig. Ein Betrüger hatte das E-Mail-Konto eines Autohändlers gehackt und wie auch schon bei anderen Kunden die Bankverbindung auf der Rechnung ausgetauscht. Dadurch landete das Geld eines Fahrzeugkäufers auf dem Konto des Hackers. Der Verkäufer klagte letztendlich erfolgreich die Zahlung des Kaufpreises ein und der Kunde musste doppelt zahlen (Az.: 19 U 83/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Karlsruhe .
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