ARAG Recht schnell...
08.11.2023 / ID: 401736
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Nächtliches Urinieren ins Meer +++Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt keine Ordnungswidrigkeit dar. Es liege keine "Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung" vor, entschied laut ARAG Experten das Amtsgericht Lübeck. Man habe den Mann allenfalls schemenhaft erkennen können und es habe sich niemand belästigt gefühlt (Az.: 83a OWi 739 Js 4140/23 jug).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Lübeck .
+++ Mängelhaftung auch bei "Bastelfahrzeug" +++
Verkauft ein Auto-Händler einen Gebrauchtwagen als "Bastelfahrzeug", schließt das seine Mängelhaftung nicht aus, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist, der Käufer aber annehmen durfte, er erwerbe einen fahrbereiten Wagen. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Az.: 2 U 41/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Stuttgart .
+++ Ehepaar muss Entschädigung an Reiseveranstalter zahlen +++
Wer trotz offizieller Reisewarnungen wegen der Corona-Pandemie am Urlaubsziel einen Pauschalurlaub bucht, muss dem Veranstalter eine Entschädigung zahlen, wenn er dann doch zuhause bleibt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall eines Ehepaars, welches einen Flug nebst Hotelaufenthalt in der Dominikanischen Republik gebucht hatte (Az.: X ZR 103/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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