Pressemitteilung von ARAG SE

ARAG Recht schnell...


Freizeit, Buntes & Vermischtes

ARAG Recht schnell...+++ Rote Ampel überfahren bleibt ohne Geldbuße +++
Normalerweise wird es richtig teuer, wenn Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel ignorieren. Zumindest für rollende Teilnehmer. So kostet es Radler mindestens 60 Euro und unter Umständen einen Punkt in Flensburg und Autofahrer zahlen mindestens 100 Euro und kassieren den Punkt garantiert. Doch nicht immer muss es mit einem Bußgeld enden. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, bei dem eine Radlerin an einer roten Ampel eine gefühlte Ewigkeit wartete, bevor sie die Geduld verlor und losfuhr. Dabei wurde sie erwischt und sollte prompt ein Bußgeld von 100 Euro zahlen, weil sie die rote Ampel vorsätzlich missachtet hatte. Die Radlerin legte jedoch Einspruch ein. Da sie nach mehr als fünf Minuten Wartezeit davon ausging, dass die Ampel defekt sei, hatte sie weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. Und so sahen es auch die Richter in zweiter Instanz. Denn bei der Urteilsfindung stellte sich heraus, dass die Ampel, die erst bei Bedarf auf Grün schaltet, sobald ein Fahrzeug sich nähert, tatsächlich gestört war. Daher wurde die Kontaktschleife durch das Rad nicht aktiviert. Von Vorsatz und Fahrlässigkeit konnte also nicht die Rede sein (Oberlandesgericht Hamburg, Az.: 5 Orbs 25/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamburg .

+++ Dienstwagen: Miete für Parkplatz mindert Wert der Nutzung +++
Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Finanzgericht Köln entschieden. Das Finanzamt hat bereits Revision gegen das Urteil eingelegt (Az.: FG Köln, 1 K 1234/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des FG Köln .

+++ Grabpflege vererben? +++
Soll der Vermächtnisnehmer laut Testament des verstorbenen Erblassers die Grabpflege übernehmen, handelt es sich hierbei um eine höchstpersönliche Vermächtnisauflage, die mit dem Tod des Vermächtnisnehmers nicht auf dessen Erben übergeht. Das hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden (Az.: 158 C 16069/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .

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