Falsche Weihnachtsgeschenke: "Recht auf Umtausch" gibt es nicht
12.12.2011
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Wiesbaden, 12. Dezember 2011. Der Pullover ist zu klein, das Buch bekannt und einen Toaster gibt es im Haushalt auch schon: Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer. Doch viele Verbraucher rechnen fest damit, dass sie falsche Geschenke notfalls einfach wieder zurückbringen können. "Doch Geschäfte müssen einwandfreie Ware nicht zurücknehmen, es gibt kein Recht auf Umtausch", sagt Dr. Tobias Messer, Rechtsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Die gängige Meinung ist: Alle Einkäufe können problemlos innerhalb von zwei Wochen umgetauscht werden. Doch das ist ein Irrtum - ein generelles Umtausch- und Rückgaberecht gibt es zumindest für Ladengeschäfte nicht. "Viele Händler nehmen die Waren zwar inzwischen aus Kulanz zurück, weil sie ihren Kunden entgegenkommen möchten. Verpflichtet sind sie dazu jedoch normalerweise nicht", so R+V-Experte Dr. Messer.
In einigen Fällen kann ein Einkauf allerdings rückgängig gemacht werden, beispielsweise wenn das Gesetz ein Widerrufsrecht einräumt wie bei Einkäufen im Internet. Zudem können Käufer ein Rückgabe- oder Umtauschrecht mit dem Händler auf freiwilliger Basis vereinbaren.
Dr. Messer rät, sich vor dem Kauf zu erkundigen, ob und unter welchen Bedingungen der Händler bereit ist, den Artikel zurück zu nehmen. Dabei steht es den Geschäften frei, ob sie die Ware nur gegen andere eintauschen oder dem Käufer das Geld erstatten. Wer sicherstellen möchte, dass er seine Einkäufe auf jeden Fall zurückbringen kann, muss dies ausdrücklich vereinbaren - am besten schriftlich, beispielsweise mit dem Hinweis "Rückgabe gegen Geld ist binnen 14 Tagen möglich" auf dem Kassenbon.
Bei Mängeln: nach erfolgloser Reparatur Geld zurück
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn der Pullover ein Loch hat oder der Toaster nicht funktioniert. Dann muss der Händler die Ware ausbessern, sie umtauschen oder das Geld zurückgeben. "Zunächst kann der Käufer entscheiden, ob der Verkäufer den Mangel beseitigen oder neue Ware ohne Mängel liefern soll", erklärt Dr. Messer. "Erst, wenn dies nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat, kann der Käufer entweder gegen Rückgabe der gekauften Sache den Kaufpreis zurückverlangen. Oder er behält die mangelhafte Sache und mindert den Kaufpreis."
Gut zu wissen: Wer den Kassenbon verlegt hat, kann trotzdem Gewährleistung verlangen - sofern die Reklamation berechtigt ist. Entscheidend ist laut R+V-Infocenter, dass der Kauf in irgendeiner Form nachgewiesen werden kann, zum Beispiel durch die Vorlage eines Kontoauszugs, der die Abbuchung zeigt, oder die Aussage eines Zeugen.
Weihnachtsgeschenke sicher aufbewahren: Haftung bei Gepäckbussen
Beide Hände sind schon voll mit Einkaufstüten, aber die letzten Weihnachtsgeschenke fehlen noch: In vielen Städten können die Kunden ihre frisch erworbenen Schätze in Gepäckbussen oder anderen Aufbewahrungsstationen abgeben - und ohne "Ballast" weiterbummeln. Doch was passiert, wenn die nagelneuen Waren gestohlen oder beschädigt werden? Mehr Informationen dazu unter
http://www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20081205-gepaeckbusse.jsp
oder
http://ao-url.de/480d68
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 2 65189 Wiesbaden
Pressekontakt
http://www.infocenter.ruv.de
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Schaberweg 23 61348 Bad Homburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Anja Kassubek
05.09.2013 | Anja Kassubek
Vor der Bundestagswahl: Top-Angst Euro-Schuldenkrise - doch in Deutschland mehr Vertrauen in Arbeit der Politiker
Vor der Bundestagswahl: Top-Angst Euro-Schuldenkrise - doch in Deutschland mehr Vertrauen in Arbeit der Politiker
29.08.2012 | Anja Kassubek
Abenteuer Baustelle: Wenn Kinder toben
Abenteuer Baustelle: Wenn Kinder toben
21.08.2012 | Anja Kassubek
Standort Bickenbach ausgebaut: Gutjahr Systemtechnik nimmt neues Lager in Betrieb
Standort Bickenbach ausgebaut: Gutjahr Systemtechnik nimmt neues Lager in Betrieb
21.08.2012 | Anja Kassubek
Mit dem Rad zur Schule: Je kleiner die Schüler, desto größer das Risiko
Mit dem Rad zur Schule: Je kleiner die Schüler, desto größer das Risiko
07.08.2012 | Anja Kassubek
Käse im Koffer: Strenge Zollvorschriften bei essbaren Souvenirs
Käse im Koffer: Strenge Zollvorschriften bei essbaren Souvenirs
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.03.2025 | Sarah Kleen
Kopfkino aus! Sarah Kleen hilft Reitern zu Glück
Kopfkino aus! Sarah Kleen hilft Reitern zu Glück
18.03.2025 | ARAG SE
Gut geplant ist halb gewandert
Gut geplant ist halb gewandert
18.03.2025 | InterLine GmbH
"Ksenia"s House" - Exklusive Treffen für Singles
"Ksenia"s House" - Exklusive Treffen für Singles
17.03.2025 | Offscape
CampLight Pro: Das innovative Licht aus Deutschland für Camping, Vanlife & mehr!
CampLight Pro: Das innovative Licht aus Deutschland für Camping, Vanlife & mehr!
17.03.2025 | PEARL GmbH
infactory Aufblasbares Kinder-Zorbing-Rad
infactory Aufblasbares Kinder-Zorbing-Rad
