Auszug: Rechte und Pflichten von Mietern - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
08.01.2024 / ID: 404974
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Renovierungspflicht bei Auszug?
Kurz vor dem Auszug und damit dem Übergabetermin mit dem alten Vermieter, steigt bei Mietern nicht nur die Vorfreude auf die neue Wohnung, sondern auch der Stresspegel. Denn neben dem Kistenpacken stehen oft zusätzlich Renovierungsarbeiten auf der Agenda. Häufig ist Mietern allerdings unklar, was genau sie tun müssen und was nicht. "Eine allgemeine Renovierungspflicht besteht für sie nicht", erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. "Dennoch legt der Mietvertrag in der Regel bestimmte Pflichten fest - doch nicht immer sind diese rechtens." Unabhängig davon müssen Mieter Schäden an der Wohnung, die sie selbst verursacht haben, ersetzen. "Dies kann zum Beispiel eine gesprungene Fliese im Bad oder ein Brandloch im Bodenbelag sein", ergänzt Brandl.
Gesetzliche Regelung zu Schönheitsreparaturen
Laut Gesetz sind Vermieter dazu verpflichtet, Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen. "Allerdings können sie diese Pflicht über spezielle Klauseln im Mietvertrag an ihre Mieter übertragen", erklärt die ERGO Juristin. "Um welche Arbeiten es sich dabei handelt, ist in den sogenannten Schönheitsreparaturen-Klauseln festgehalten." Dabei geht es allerdings nicht um Reparaturen, sondern um die Beseitigung der Spuren, die Wohnen in einer Wohnung hinterlässt. Was genau darunter zu verstehen ist, ergibt sich aus § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung und unterschiedlichen Gerichtsurteilen. "Nicht immer sind die Schönheitsreparaturen-Klauseln, die der Vermieter festgelegt hat, wirksam", so Brandl.
Pflichten für Mieter
Wer eine Klausel zu Schönheitsreparaturen in seinem Mietvertrag findet, sollte daher genau prüfen, ob die aufgelisteten Renovierungsarbeiten rechtlich gültig sind. "Zu den Pflichten, die Mieter erfüllen müssen, gehören unter anderem das Streichen oder Tapezieren von Decken und Wänden", so die Rechtsexpertin. "Aber auch Heizungsrohre, Heizkörper, Innentüren, Fenster und Außentüren jeweils auf der Innenseite sowie Fußböden müssen Mieter unter Umständen streichen, lackieren oder lasieren." Kleine Schäden im Putz oder Holz sowie selbst verursachte Bohrlöcher sind ebenfalls vor dem Auszug zu entfernen.
Unwirksame Klauseln
Allerdings enthalten viele Mietverträge Arbeiten, zu denen Mieter nicht verpflichtet sind. "Dazu gehören beispielsweise Klauseln, die vorschreiben, dass die Wohnung unabhängig vom Zustand beim Auszug in jedem Fall zu streichen oder zu tapezieren ist", erklärt Brandl. Zudem ist es unwirksam, eine Renovierung der Räume in bestimmten, festen Zeitabständen während der Mietzeit ohne Rücksicht auf die Notwendigkeit zu fordern. Arbeiten außerhalb der Wohnung, zum Beispiel das Streichen von Fensterrahmen, dürfen Vermieter ebenfalls nicht verlangen. "Auch ein aufwendiges Abschleifen, Versiegeln oder Neuverlegen von Fußböden können sie nicht fordern, da sie übliche Gebrauchsspuren wie kleine Kratzer im Parkett oder abgenutzte Teppichböden hinnehmen müssen", so die ERGO Juristin. Außerdem sind Klauseln, die Mieter dazu verpflichten, eine Fachfirma für die Arbeiten zu beauftragen, unwirksam. Die Ausführung muss aber trotzdem fachgerecht erfolgen. Wer die Wohnung unrenoviert übernommen hat, ist zu keinen Schönheitsreparaturen verpflichtet. Daher rät Brandl, beim Einzug auf ein gründliches und vollständiges Übergabeprotokoll zu achten. Übrigens: Erfüllen Mieter ihre rechtswirksamen Pflichten nicht, können Vermieter Schadenersatz für selbst durchgeführte beziehungsweise selbst gezahlte Renovierungsarbeiten fordern.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.912
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Firmenkontakt:
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
Deutschland
0211 477-2980
http://www.ergo.com
Pressekontakt:
comcepta Gesellschaft für strategische Kommunikation mbH
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
http://www.comcepta.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
15.09.2025 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Zugausfälle - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung
Zugausfälle - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung
18.08.2025 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Grillen - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung
Grillen - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung
05.06.2025 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Pool im Garten - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Pool im Garten - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.05.2025 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Waldbrandgefahr im Frühjahr - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Waldbrandgefahr im Frühjahr - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
04.03.2025 | ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Welche Vorgaben Schrebergärtner kennen sollten - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Welche Vorgaben Schrebergärtner kennen sollten - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
10.10.2025 | Saturdays for Children
Friedensnobelpreis 2025 an die Venezolanerin María Corina Machado, 58
Friedensnobelpreis 2025 an die Venezolanerin María Corina Machado, 58
08.10.2025 | Sicherheitstechnik Marco Fuchs UG
"Kieler Schlüsseldienst kämpft gegen Abzocker in der Branche"
"Kieler Schlüsseldienst kämpft gegen Abzocker in der Branche"
06.10.2025 | Tier- und Freizeitpark Thüle GmbH
Wo Abenteuer Geschichten schreiben.Der Tier und Freizeitpark in Thüle, dein Erlebnispark im Norden.
Wo Abenteuer Geschichten schreiben.Der Tier und Freizeitpark in Thüle, dein Erlebnispark im Norden.
02.10.2025 | Saturdays for Children
Friedensnobelpreisträgerin 2022 Dr. Irina Scherbakowa spricht am 23.10.2025 in Münster: Dialoge zum Frieden
Friedensnobelpreisträgerin 2022 Dr. Irina Scherbakowa spricht am 23.10.2025 in Münster: Dialoge zum Frieden
29.09.2025 | RELOGA GmbH
Apfel-Saft-Tausch bei der Reloga
Apfel-Saft-Tausch bei der Reloga
