ARAG Recht schnell...
13.03.2024 / ID: 408645
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Begründung der Kündigung auch bei Befristung +++Auch ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe einer ordentlichen Kündigung zu informieren, wenn dies bei Dauerbeschäftigten vorgesehen ist. Unterbleibe dies, könne - ungeachtet der diskriminierenden Wirkung - das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt sein, entschied laut ARAG Experten der Europäische Gerichtshof (Az.: C-715/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des EuGH .
+++ Keine Haftung für Fahrfehler bei Motorradtour +++
Für Fahrfehler eines Urlaubers haftet ein Reiseveranstalter für geführte Motorradreisen nicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte nach Auskunft der ARAG Experten klar, dass der Veranstalter keine Unfallfreiheit garantieren kann, da er keinen Einfluss auf Fahrfehler habe (Az.: 3 U 23/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Stuttgart .
+++ Bei Tod weiterverschenken möglich? +++
Eine Grundstücksschenkung mit der Verpflichtung für den Empfänger, es spätestens beim eigenen Tod an seine Kinder weiter zu verschenken, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung, in der ausgeführt wird: Erhalte der Dritte durch den Schenkungsvertrag zumindest einen bedingten Anspruch, werde die Testierfreiheit nicht umgangen (Az.: X ZR 11/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH .
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