ARAG Recht schnell...
24.04.2024 / ID: 410788
Freizeit, Buntes & Vermischtes
+++ Schadensersatz für Baum +++Wer einen 70 Jahre alten Baum eines Nachbarn zerstört, muss laut ARAG Experten Schadensersatz leisten. Ob er dabei relativ günstig wegkommt oder den Wert eines Mittelklassewagens einkalkulieren muss, hängt auch vom Baum ab. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main macht die Entscheidung unter anderem davon abhängig, welche Funktion der Baum für das Grundstück hatte (Az.: 9 U 35/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt .
+++ Monatsanfang ist entscheidend für Kindergeld +++
Das Kindergeld bekommt, wer am Monatsanfang vorrangig kindergeldberechtigt ist. Der Bundesfinanzhof hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass ein Wechsel der Berechtigung im laufenden Monat daran nichts mehr ändert (Az.: III R 5/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH .
+++ Kein doppelter Urlaub +++
Hat ein zu Unrecht gekündigter Arbeitnehmer einen anderen Job aufgenommen, muss er sich während des Doppelarbeitsverhältnisses vom neuen Arbeitgeber erhaltenen Urlaub auf Urlaubsansprüche gegen seinen alten Arbeitgeber anrechnen lassen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, welcher damit seine frühere Rechtsprechung bekräftigt hat (Az.: 9 AZR 230/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG .
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