ARAG Recht schnell...
22.05.2024 / ID: 412220
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Eine Bank nahm Zahlungsaufträge einer Kundin einfach per E-Mail an und führte diese anstandslos aus. Dafür bekam sie nun die Quittung. Denn laut ARAG Experten bestätigte der Bundesgerichtshof einen Erstattungsanspruch der Kundin in Höhe von 255.000 Euro, die die Bank im unbefugten Auftrag in aller Welt verteilt hatte (Az.: XI ZR 107/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
+++ Kein Schmerzensgeld für enttäuschende Hochzeitsfotos +++
Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Dies hat jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Köln entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az.: 13 S 36/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln .
+++ Kontaktverbot muss sich ausdrücklich ergeben +++
ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Umgangsregelung nicht zwangsläufig auch das Gebot enthält, zu den übrigen Zeiten Kontakt zum Kind zu unterlassen. Um als Grundlage für ein Ordnungsmittel zu dienen, müsse sich ein solches Gebot ausdrücklich aus der Anordnung ergeben (Az.: XII ZB 401/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .
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