Was gilt für die Haftung in der Tierpension? - Verbraucherinformation der ERGO Group
27.05.2024 / ID: 412485
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Es gibt Urlaube, die mit Hund einfach nicht möglich sind. Damit das tierische Familienmitglied während der Abwesenheit von Herrchen und Frauchen gut versorgt ist, sind Tierpensionen eine gute Möglichkeit. Doch müssen Hundebesitzer auch dafür haften, wenn ihr Vierbeiner während der Unterbringung einen Schaden verursacht? Diese und weitere Fragen rund um Haftung und Betreuungsvertrag beantworten Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, und Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO.Schaden in der Tierpension - wer haftet?
Die meisten Hundebesitzer verbringen am liebsten jede freie Minute mit ihrer Fellnase und nehmen den tierischen Begleiter überallhin mit. Ist dann doch mal eine Fernreise oder ein Wellnessurlaub ohne Vierbeiner geplant, ist ihnen eine gute Unterbringung wichtig, zum Beispiel in einer Tierpension. Hier ist in der Regel eine professionelle Betreuung gewährleistet. "Haustierbesitzer sollten allerdings über mögliche Haftungsrisiken Bescheid wissen", so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. "§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verpflichtet Tierhalter, für Personen- oder Sachschäden aufzukommen, die ihr Tier verursacht - unabhängig von einem Verschulden und auch, während sich der Hund in einer professionellen Betreuung befindet." Beißt der Hund beispielsweise einen Mitarbeiter, haftet der Halter auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Welche Besonderheiten gelten, wenn der Hund in einer Tierpension ist?
Unter bestimmten Umständen haftet auch der Tierpensionsbetreiber, wenn ein Hund während der Betreuung bei jemand anderem einen Schaden anrichtet. "Als sogenannter Tieraufseher hat er laut § 834 BGB während der Unterbringung eine Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Vierbeiner", so Brandl. "Verletzt er diese und entsteht dadurch dritten Personen ein Schaden, kann er dafür zur Verantwortung gezogen werden." Ob ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vorliegt, kommt auf den individuellen Einzelfall an. Darüber hinaus gilt: Ist der Geschädigte der Tieraufseher und trifft ihn eine Teilschuld, müssen Tierhalter und -aufseher möglicherweise anteilig für den Schaden aufkommen. "Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es für Herrchen und Frauchen sinnvoll, sich mit einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung zu schützen. In fast allen Bundesländern ist diese ohnehin Pflicht - manchmal auch nur für bestimmte Hunderassen", erläutert Janna Nguyen, Versicherungsexpertin von ERGO.
Rechte und Pflichten laut Betreuungsvertrag
Um die Rahmenbedingungen der Betreuung festzuhalten, ist ein sogenannter Betreuungsvertrag zwischen Hundebesitzer und Tierpension üblich. Neben Rechten und Pflichten sind hier oft auch Details zur Haftung enthalten. "Manche Tierpensionen schränken ihre Haftung beispielsweise ein", so Brandl. "Klauseln mit kompletten Haftungsausschlüssen sind allerdings nicht zulässig und damit unwirksam." Zusätzlich können weitere wichtige Informationen, zum Beispiel was bei Verletzungen des Tiers gilt, im Betreuungsvertrag geregelt sein. "Tierhalter sollten diesen daher vorab gründlich prüfen", rät die Rechtsexpertin von ERGO. "Außerdem kann ein solches Dokument hilfreich sein, um für den Schadensfall einen Nachweis über die Unterbringung zu haben."
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.247
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Sie finden dort aktuelle Beiträge zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
(Bildquelle: ERGO Group)
Firmenkontakt:
ERGO Group AG
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
Deutschland
0211 477-2980
http://www.ergo.com/verbraucher
Pressekontakt:
comcepta Gesellschaft für strategische Kommunikation mbH
Hansastraße 17
80686 München
089 998 461-18
http://www.comcepta.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von ERGO Group AG
08.06.2026 | ERGO Group AG
E-Bike: Vom Diebstahl bis zum Akkubrand - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
E-Bike: Vom Diebstahl bis zum Akkubrand - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
01.06.2026 | ERGO Group AG
Einbruch in der Urlaubszeit - Verbraucherinformation der ERGO Group
Einbruch in der Urlaubszeit - Verbraucherinformation der ERGO Group
26.05.2026 | ERGO Group AG
Motorradfahren im Sommer - Verbraucherinformation der ERGO Group
Motorradfahren im Sommer - Verbraucherinformation der ERGO Group
18.05.2026 | ERGO Group AG
Hagelsturm statt Sommerregen - Verbraucherinformation der ERGO Group
Hagelsturm statt Sommerregen - Verbraucherinformation der ERGO Group
11.05.2026 | ERGO Group AG
Wespen auf Wohnungssuche - Verbraucherinformation der ERGO Group
Wespen auf Wohnungssuche - Verbraucherinformation der ERGO Group
Weitere Artikel in dieser Kategorie
08.06.2026 | Cashy Austria GmbH
Leihhäuser bzw. Pfandhäuser
Leihhäuser bzw. Pfandhäuser
08.06.2026 | ERGO Group AG
E-Bike: Vom Diebstahl bis zum Akkubrand - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
E-Bike: Vom Diebstahl bis zum Akkubrand - Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
08.06.2026 | ARAG SE
Ferienjob: Welche Regeln für Jugendliche gelten
Ferienjob: Welche Regeln für Jugendliche gelten
08.06.2026 | PEARL GmbH
PEARL Faltbare Magnetgreifzange aus Aluminium,
PEARL Faltbare Magnetgreifzange aus Aluminium,
06.06.2026 | PEARL GmbH
AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider
AGT Professional Elektrischer Akku-Kartonschneider

