Pressemitteilung von ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

EM - wo dürfen Flaggen hängen? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH


Freizeit, Buntes & Vermischtes

EM - wo dürfen Flaggen hängen? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbHMax H. aus Karlsruhe:
Zur diesjährigen Heim-EM möchte ich Deutschland-Flaggen aufhängen. Wo darf ich die Fahnen überall anbringen und welche Regelungen muss ich beachten?

Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Um zu zeigen, dass sie zur diesjährigen Fußball-Europameisterschaft hinter ihrer Mannschaft stehen, hängen bald wieder viele Fans Fahnen und Co. auf. Besonders das Schmücken des Balkons mit Fußball-Dekoartikeln ist beliebt. Das ist auch erlaubt, solange andere Anwohner dadurch nicht beeinträchtigt werden. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn eine Flagge aufgrund von Überlänge die Aussicht der Nachbarn versperrt. Möchten Mieter zum Aufhängen Löcher in die Fassade bohren, benötigen sie die Erlaubnis des Vermieters. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Fußballfans vorab alle Beteiligten über ihr Vorhaben informieren. Außerdem gilt es, darauf zu achten, dass Flaggen und Co. bei starkem Wind oder Sturm nicht herunterfallen und Passanten verletzen oder Schäden anrichten. Fahnen am Auto sind zugelassen, wenn sie weder die eigene Verkehrssicherheit und -tauglichkeit noch die anderer Verkehrsteilnehmer beeinflussen. Flaggen an Windschutz- und Heckscheibe und an den vorderen Seitenscheiben sind demnach tabu, da sie die Rundumsicht des Fahrers einschränken. Auch Scheinwerfer, Blinker, Außenspiegel, Kennzeichen oder Sensoren von Assistenzsystemen darf die Deko nicht verdecken. Da sich die kleinen Fahnen mit Klemmhalterung für Seitenfenster ab 50 km/h lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, sollten Fußballfans mit diesen nur im Stadtverkehr fahren. Wer auch im Büro die Nationalmannschaft mit Fahnen oder anderen Deko-Artikeln unterstützen möchte, sollte darauf achten, keine Fluchtwege zu versperren oder gegen Arbeitsschutzregeln zu verstoßen. Obwohl es keine rechtlichen Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes gibt, darf der Arbeitgeber aufgrund seines Hausrechts Vorgaben zum Schreibtisch machen. Daher kann es sinnvoll sein, vor dem Dekorieren mit dem Chef abzuklären, was erlaubt ist.
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