Pressemitteilung von ARAG SE

ARAG Recht schnell...


12.06.2024 / ID: 413378
Freizeit, Buntes & Vermischtes

ARAG Recht schnell...+++ Auslieferungsbelege erforderlich +++
Zwar erfreut sich das Einwurf-Einschreiben als günstige Zustellungsart großer Beliebtheit, aber einen gerichtsfesten Zugangsnachweis hat man laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nur mit dem Auslieferungsbeleg der Post. Das LAG ließ laut ARAG Experten den Einlieferungsbeleg mit Sendestatus als Zugangsnachweis nicht zu (Az.: 15 Sa 20/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Baden-Württemberg .

+++ Inflationsausgleichsprämie darf gepfändet werden +++
Eine vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie stellt Arbeitseinkommen dar und kann laut Paragraf 850c, Zivilprozessordnung gepfändet werden. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach der Pfändbarkeit der Prämie insbesondere keine Zweckbindung entgegensteht. Die bloße Zweckbestimmung, die Inflation abzumildern, genüge nicht (Az.: IX ZB 55/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .

+++ Geld erst bei Vertragsschluss +++
Kunden konnten zwar auf netto-online.de in Vorkasse gehen, hatten dadurch aber keinen Anspruch auf die bestellte Ware,denn der Kaufvertrag kam nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Discounters erst bei Lieferung zustande. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat diese Geschäftspraxis nach Auskunft der ARAG Experten nach einer Klage der Verbraucherzentrale untersagt (Az.: 3 U 1594/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Nürnberg .

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