ARAG Recht schnell...
19.06.2024 / ID: 413818
Freizeit, Buntes & Vermischtes

In vielen Städten wird es aufgrund chronischen Parkplatzmangels hingenommen, obwohl es oft verboten ist: Das Gehwegparken. Dabei stehen zwei Räder der Fahrzeuge auf dem Bürgersteig, so dass Fußgängern kaum noch Platz bleibt. Doch damit ist nun Schluss. Können Anwohner direkt vor ihrer Haustür eine erhebliche Einschränkung durch das sogenannte aufgesetzte Parken nachweisen, können Sie die Kommune zum Einschreiten auffordern. Allerdings weisen die ARAG Experten einschränkend darauf hin, dass die Kommune sich dann nicht vorrangig um die Straße des Klägers kümmern muss. Vielmehr kann sie selbst entscheiden, in welchen besonders betroffenen Straßen sie Maßnahmen ergreift, um das illegale Parken zu unterbinden (Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 5.23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerwG .
+++ Kein Recht auf Rückerstattung +++
Wer vom Jobcenter als Teil des Bürgergelds (vorher ALG II) die Miete bezahlt bekommt, der kann, sollte es Rückerstattungen der Mietzahlungen etwa wegen Mietwuchers geben, diese nicht beanspruchen. Denn der Bundesgerichtshof hat laut ARAG Experten entschieden, dass diese Erstattungen auf den Sozialleistungsträger übergehen (Az.: VIII ZR 150/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .
+++ Kitakosten im Ausland werden nicht übernommen +++
Eltern, die ihr Kleinkind in einer Kita im Ausland unterbringen, nachdem ihnen in Deutschland wegen fehlender Kapazitäten kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wurde, erhalten die Kosten für die ausländische Kita nicht ersetzt. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 3 K 1752/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Trier .
+++ Vorsicht vor Fake-Angeboten zur EM +++
Auch wenn die Preise saftig sind: Wer sich ein offizielles Fußball-Trikot unserer Nationalmannschaft kaufen möchte, zahlt für ein Erwachsenen-Shirt rund 100 Euro, für die Kinderausgabe etwa 75 Euro. Angebote, die deutlich darunter liegen, weisen laut ARAG Experten darauf hin, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um gefälschte Angebote handeln könnte. Auch Grillgeräte für die obligatorische EM-Wurst gehören aktuell zu beliebten Fake-Produkten. Käufer müssen damit rechnen, dass die Ware sie entweder nie erreicht oder dass es sich um gefälschte Billig-Produkte handelt, die im Zweifel gesundheitsschädlich sein könnten. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann mit dem Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentrale prüfen, ob das Angebot seriös ist. Darüber hinaus sollte man sich den Online-Shop genauer anschauen: Fehlen beispielweise Impressum oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, könnte dies auf einen unlauteren Händler hindeuten. Ist Vorkasse die einzige Zahlungsweise, handelt es sich vermutlich ebenfalls um ein unseriöses Angebot. Auch Gütesiegel sollten angeklickt und geprüft werden, denn oft gibt es die genannten Siegel gar nicht. Zudem können Kundenbewertungen einen Hinweis auf die Qualität des Online-Händlers geben.
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