ARAG Recht schnell...
26.06.2024 / ID: 414184
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Ein Radfahrer, der in einer Spielstraße ein Auto riskant überholt, schneidet, ausbremst und dadurch einen Auffahrunfall provoziert, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Nach Auskunft der ARAG Experten geht laut Oberlandesgericht Hamm der Unfall - weil von ihm selbst verschuldet - zu seinen Lasten (Az.: 7 U 30/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm .
+++ Halter ist nicht gleich Täter +++
Wird bei einem Parkverstoß einzig aus der Haltereigenschaft auf den Verursacher geschlossen, verstößt dies gegen das Willkürverbot. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Amtsgericht hätte klären müssen, ob der Halter, der im Prozess schwieg, auch der Täter war (Az.: 2 BvR 1457/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BVerG .
+++ Keine Lohn-Ansprüche bei Verstoß gegen Impfpflicht +++
Das Bundesarbeitsgericht hat laut ARAG Experten in zwei Fällen über Mitarbeiterinnen entschieden, die von ihrem Arbeitgeber freigestellt wurden, weil sie sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen wollten. Sie haben weder Anspruch auf Urlaub noch auf Entgeltfortzahlung, befand das Gericht (Az.: 5 AZR 167/23; 5 AZR 192/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG .
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