Laternenumzug: Sicher strahlend durch die Nacht
07.11.2024 / ID: 420472
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Kerze oder Glühbirne?
Durch das enge Miteinander der Kleinen und ihre natürliche Unaufmerksamkeit kann eine Laterne mit echter Kerze schnell in Flammen stehen oder noch schlimmer: Haare und Kleidung der kleinen Umzugsteilnehmer fangen Feuer. Umgehen kann man ein solches Risiko mit einem batteriebetriebenen Laternenstab und kleiner Glühbirne. Der Effekt ist nicht weniger schön und sorgt für Sicherheit in Kinderhänden.
Für eine nachhaltige Beleuchtung von Laternen bieten sich laut ARAG Experten auch umweltfreundliche Alternativen an. LED-Lampen sind beispielsweise eine gute Wahl, da sie energieeffizient sind und eine lange Lebensdauer haben. Oder Solarlichter, die sich tagsüber aufladen und abends Laternenlicht spenden, ganz ohne zusätzliche Energiekosten. So kann der Sankt-Martins-Umzug nicht nur festlich, sondern auch umweltbewusst gestaltet werden.
Sicherheitsvorkehrungen treffen
Um die Sichtbarkeit im Dunkeln zu erhöhen, empfehlen die ARAG Experten reflektierende Kinderkleidung. Das Tragen von Warnwesten oder hellen Farben kann zudem helfen, im Straßenverkehr sichtbar zu bleiben. Findet der Umzug in belebteren Vierteln statt und kann Straßenverkehr nicht ausgeschlossen werden, hilft ein Plan für den Verlauf des Umzugs, der von den Eltern im Voraus besprochen wird. So können sie ihre kleinen Laternenträger auch noch einmal an die Regeln des sicheren Überquerens von Straßen erinnern.
Genaue Bestimmungen für Lagerfeuer
Aber auch Erwachsene nutzen Sankt Martin gerne für ein Lagerfeuer. Daher raten die ARAG Experten schon beim Errichten der Feuerstelle zur Vorsicht: So gilt es, Mindestabstände zu Häusern, Bäumen, Wäldern und Mooren einzuhalten. Keinesfalls dürfen Abfälle wie zum Beispiel Sperrmüll unter die Feuerstelle gemischt werden. Beim Verbrennen dieser Materialien können giftige Gase entstehen. Doch nicht nur das Verbrennen solcher Teile, sondern das Lagerfeuer selbst kann als Ordnungswidrigkeit gelten, denn in der Regel müssen Lagerfeuer im öffentlichen Raum bei Städten und Kreisverwaltungen angemeldet werden. Wer im eigenen Garten ein Martinsfeuer in kleinem Format genießen will, darf es am Martinstag oft ausnahmsweise entzünden, in vielen Gemeinden allerdings nur in Feuerschalen. Dabei ist Brennspiritus als Brandbeschleuniger natürlich tabu. Die ARAG Experten raten also dringend, sich vorab bei entsprechenden Stellen wie den Ordnungs- und Bezirksämtern oder der Polizei zu erkundigen.
Zudem sollten bereits langfristig aufgebaute Feuerstellen grundsätzlich noch einmal umgeschichtet werden, bevor man sie ansteckt. Denn solche Stapel dienen vielen Tieren als Unterschlupf und so verbrennen immer wieder Igel, Mäuse, Reptilien und andere Lebewesen in den aufgeschichteten Sträuchern und Hölzern.
Im Falle des Falles
Sollten trotz aller Vorsicht Unfälle passieren, muss schnell gehandelt werden: Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, sollten mit handwarmem Wasser gekühlt werden. Um eine Unterkühlung zu vermeiden, darf dies nicht länger als 10 Minuten geschehen und das Wasser muss mindestens 15 Grad warm sein. ARAG Experten heben hervor, dass großflächige Verbrennungen dagegen gar nicht gekühlt werden dürfen, da dies zu einem gefährlichen Temperaturabfall des Körpers und einem Kreislaufzusammenbruch führen kann. Stattdessen sollten die betroffenen Körperteile mit einem keimfreien Verbandstuch aus dem Verbandskasten locker und ohne Druck abgedeckt werden. Parallel zu allen Maßnahmen sollte sofort der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 angerufen werden.
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