2020 zurückholen? Die Steuerfrist läuft ab!
09.12.2024 / ID: 421984
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Wird die Gelegenheit noch genutzt, können beispielsweise Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Gerade Studenten, die sich 2020 im Masterstudium befanden, können hier einen zukunftsträchtigen Verlustvortrag herausholen. Auch für Alleinerziehende, die den Entlastungsbetrag für 2020 noch nicht beansprucht haben, ist dies die letzte Möglichkeit, ihre Finanzen aufzubessern. Im Prinzip haben die meisten Steuerpflichtigen etwas abzusetzen. Das können größere Spendenbeträge, Fortbildungsausgaben oder Gesundheitskosten sein. Also schnell die Steuer anpacken, Unterlagen durchforsten, Belege zusammensuchen und Formulare ausfüllen. Der Kontostand wird diese Initiative danken. Aber bald schließt sich dieses Zeitfenster und auch das Steuerjahr 2020 ist für immer Geschichte. Damit ist die Chance auf einen künftigen Geldsegen in 2025 ebenfalls passé.
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(Bildquelle: blackday/stock.adobe.com)
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