Pressemitteilung von ARAG SE

ARAG Recht schnell...


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ARAG Recht schnell...+++ Kurzes Zeitfenster für die Briefwahl +++
Ab der kommenden Woche werden die Wahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 verschickt. In den Unterlagen enthalten sind auch die Anträge für die Briefwahl. Wahlberechtigte, die per Briefwahl ihre Stimme abgeben möchten, müssen bei dieser Wahl schnell sein, damit der Brief pünktlich im Wahlbüro landet. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Unterlagen vor der letzten Leerung am Donnerstag vor der Wahl, also am 20. Februar, im Briefkasten sein müssen, um rechtzeitig anzukommen. Wer nicht auf die Wahlunterlagen warten möchte, kann sie bei der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat, beantragen. Dazu genügt ein formloses Schreiben per Mail, Brief oder Fax, in dem Familienname, Vorname, Geburtsdatum sowie Postanschrift des Erstwohnsitzes enthalten sind.

+++ Elektronische Patientenakte startet +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die elektronische Patientenakte, kurz ePA , ab 15. Januar für 73 Millionen gesetzlich Versicherte startet. Dadurch soll künftig die "Zettelwirtschaft" beendet und alle Patientendaten, wie z. B. Arztbriefe, Röntgenbilder oder Befundberichte, zentral in digitaler Form gespeichert werden. Auch die Medikationsübersicht wird digitalisiert, so dass zusammen mit dem E-Rezept Wechselwirkungen von Arzneien besser erkannt und vermieden werden können. Ein Muss ist die elektronische Patientenakte laut ARAG Experten nicht. Versicherte können jederzeit widersprechen. Die Krankenkassen informieren über die Möglichkeiten des Widerspruchs. Die ePa wird in einem gestuften Verfahren zunächst in einer Modellregion erprobt und getestet, bevor sie bundesweit zum Einsatz kommt.

+++ Führerschein-Umtausch für den Jahrgang 1971 +++
Die ARAG Experten erinnern daran, dass Pkw- und Motorrad-Führerscheine für den Jahrgang 1971 bis zum 19. Januar 2025 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht sein müssen, wenn der Führerschein mit einem Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 versehen wurde. Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Für den Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Der neue EU-Führerschein ist nur noch 15 Jahre gültig. Mit der regelmäßigen Aktualisierung von Passfoto und Personendaten sollen Fälschungen erschwert werden. Die ARAG Experten warnen, den Umtausch zu lange hinauszuzögern: Wer die Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld rechnen.

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