Unterhalt eines Alpakahofs: Hobby oder Unternehmen?
29.07.2025 / ID: 431255
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Charmante Sympathieträger mit Potenzial
Alpakas können vielseitig eingesetzt werden, sei es als Rasenmäher, Wanderbegleiter, Therapietier, Wollelieferant oder Zuchttier. Je nach Einsatzart sind bestimmte Rassen besser geeignet. Bei einer gewerblichen Haltung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Private Tierhalter müssen einen solchen nicht vorweisen, machen ihn aber oft freiwillig, um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten. Obwohl die Haltung relativ unkompliziert ist, weisen Alpakas viele Besonderheiten auf. Die Schwielensohler, ähnlich Kamelen, bedürfen beispielsweise einer regelmäßigen Nagelpflege und einer anderen Schertechnik als bei Schafen. Auch artgerechtes Futter und eine Gruppenhaltung sind erforderlich. Zudem sollte ein Wissen über Impfungen, Hygiene und Fortpflanzung vorhanden sein, bevor ein Alpaka angeschafft wird.
Für die gewerbliche Nutzung sind tiefergehende Kenntnisse der Genetik erforderlich, um gesunde und produktive Tiere zu züchten, mit denen entsprechende Einnahmen erzielt werden können. So entscheidet z.B. die Faserqualität mit ihrer Vliesstärke, Glanz, Wellung und Farbschattierung über den Preis, der für den Verkauf von Wolle erzielt werden kann. Die Farbpalette reicht dabei von Weiß über verschiedene Grau- und Brauntöne bis hin zu tiefschwarz. Bis zu 70 Euro bringt ein Kilogramm Wolle, die sogar für Allergiker geeignet ist. Sie ist extrem fein, kratzt nicht und ist fünfmal wärmer als Schafwolle. Das "Gold der Inkas" ist temperaturausgleichend, es isoliert vor Kälte und schützt gleichzeitig vor Hitze. Denn ihr natürlicher Lebensraum liegt in den extremen Höhen der Anden Südamerikas, in denen es tagsüber heiß und trocken und nachts bitterkalt ist.
Wann erkennt das Finanzamt die Kosten an?
"Das Finanzamt deklariert die Alpakahaltung als Hobby, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erkennbar ist oder nicht ernsthaft umgesetzt wird", erklärt der Steuerexperte Tobias Gerauer. Dies erfordert eine genaue Überprüfung durch die Finanzbehörde. Für die Einstufung werden eine Vielzahl an Kriterien herangezogen, darunter die Art und Vielfalt der ausgeübten Tätigkeiten, der zeitliche Einsatz, die Betriebsgröße, das Maß an Professionalität in der Betriebsführung, als auch die mittelfristige Gewinnprognose. Ein anerkannter land- und forstwirtschaftlicher Betrieb muss auf Dauer Überschüsse erzielen, das liegt im Wesen der Betriebswirtschaft. Weichen die tatsächlich erzielten Erträge von den prognostizierten stark ab, müssen von den Tierhaltern geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um die Ertragssituation auf Kurs zu bringen. Jedoch wird bei Tierzucht eine mehrjährige Anlaufphase mit Verlusten eingeräumt.
Eine Alpakafarm ohne Gewinn vor Gericht
In einem Streitfall unterhielt ein Ärzteehepaar nebenberuflich eine Alpakafarm. Das Finanzamt erkannte die Verluste der sieben anfänglichen Jahre an. Im achten Jahr war dies jedoch nicht mehr der Fall und die Farm wurde als zeitintensive und kostspielige Liebhaberei eingestuft. Das mehrfach überarbeitete Konzept sah unter anderem vor, Fohlen an Hobbyhalter mit Gewinn zu verkaufen. Doch dieses Vorhaben scheiterte und die Herdengröße stieg rasch an und mit ihr die Kosten. Das Finanzgericht Münster ließ sich aber dennoch vom Konzept und den Anstrengungen der Eheleute überzeugen. Es widersprach der Auffassung der Finanzbehörde in einem rechtskräftigen Urteil (4 K 1666/17 E) und erkannte die negativen Einkünfte aus dem Betrieb weiterhin an.
Positiv ausgelegt wurden auch die Tatsachen, dass sich die Frau in einem Verein von Alpaka-Züchtern engagierte und ein Fachbuch über Alpakas veröffentlicht hatte. Zu den weiteren Maßnahmen der Betriebsführung zählten die Umstellung auf Faseralpakas, die Vergrößerung der Zuchtbasis, die Teilnahme an und Ausrichtung von Shows zur Bewerbung des Betriebs, der Verkauf von eigenem Futter sowie die Durchführung von Seminaren. Im Laufe der Zeit beschäftigte das Ehepaar zudem mehrere Hilfsarbeiter und die Tochter als Vollzeitkraft. Die produzierte Alpakawolle in geprüfter Qualität wurde an einen eigens zu diesem Zweck gegründeten Gewerbebetrieb zur Verarbeitung und Vermarktung übergeben. Das Finanzgericht erkannte in der Summe der Tätigkeiten eine Entwicklung von einer Hobbyzüchterin zu einer Spezialistin auf dem Gebiet der Alpaka-Zucht.
Leidenschaft, Landwirtschaft und lukrative Perspektive
Der Fall zeigt, dass jeder Sachverhalt für sich zu beurteilen ist. Die Anforderungen für eine betriebliche Einstufung sind jedoch recht hoch. Eine hauptberufliche Ausübung ist häufig glaubwürdiger als eine neben dem eigentlichen Job, der den Lebensunterhalt sichert. Doch neben der Freude an den Tieren kann sich ein tragfähiges Geschäftsmodell daraus entwickeln, das Natur, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit miteinander verbindet.
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