Pressemitteilung von ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Grillen - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung


18.08.2025 / ID: 431924
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Grillen - Verbraucherinformation der ERGO RechtsschutzversicherungSommer, Sonne und warme Temperaturen: Laut einer aktuellen Umfrage grillen 85 Prozent der Deutschen mindestens einmal pro Monat während der Grillsaison. Das Grillen ist somit eine der beliebtesten Freizeitaktivitäten der Deutschen. Aber was des einen Genuss, ist des anderen Ärger: Denn schnell kann der Rauch bei den Nachbarn ins Schlafzimmer ziehen. Was beim Grillen erlaubt ist und worauf zu achten ist, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

Zwischen Gesetz, Landesrecht und Mietvertrag

Ein spezielles Grillgesetz gibt es in Deutschland nicht. Ob und wie das Grillen gestattet ist, ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Regelungen, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer, sowie aus weiteren landesrechtlichen und kommunalen Vorschriften. Auch Mietverträge und Hausordnungen spielen eine wichtige Rolle. "Viele Mietverträge regeln, ob und mit welchem Grilltyp - etwa Gas oder Elektro - ein Grillen auf dem Balkon oder im Garten möglich ist", erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
"Zusätzlich können landesrechtliche Bestimmungen greifen. So verbieten zum Beispiel die Landesimmissionsschutzgesetze von Nordrhein-Westfalen und Brandenburg jegliches Verbrennen von Gegenständen im Freien, wenn dadurch Nachbarn erheblich belästigt werden können. Dazu zählt auch das Grillen, wenn zum Beispiel Rauch in Wohn- oder Schlafräume der Nachbarn eindringt. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen," so Brandl. Auch auf kommunaler Ebene kann der Immissionsschutz durch Satzungen geregelt sein, insbesondere in dicht besiedelten Wohngebieten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich daher vor dem Grillen über die örtlichen Regelungen informieren.

Rechte und Pflichten von Nachbarn beim Grillen

"Grillen ist grundsätzlich erlaubt, solange es nicht die Nachbarn unzumutbar stört," so die Expertin. Hier gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtname. Das bedeutet: Rauch, Gerüche und Lärm dürfen die Nachbarn nicht erheblich beeinträchtigen. "Ab 22 Uhr beginnt die Nachtruhe, laute Grillpartys oder Musik sind dann tabu", erklärt Sabine Brandl. Und wer direkt am Zaun grillt, riskiert es, die Nachbarn durch Rauch und Geruch zu belästigen.
Ob eine Beeinträchtigung unzumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab. Müssen Nachbarn dauerhaft Fenster schließen oder ihren Garten meiden, kann das bereits zu weit gehen. In Bundesländern wie Brandenburg oder NRW sind Rauchbelästigungen ausdrücklich untersagt; bei Verstößen drohen Bußgelder. Je nach Situation entscheiden Gerichte unterschiedlich, ob eine Beeinträchtigung vorliegt. Daher gibt es eine Vielzahl verschiedener Urteile dazu, wie oft, in welchem Teil des Gartens und bis zu welcher Uhrzeit gegrillt werden darf.

So vermeiden Sie Konflikte - praktische Tipps für`s rücksichtsvolle Grillen

Wer Ärger mit den Nachbarn vermeiden möchte, sollte beim Grillen auf einige einfache Dinge achten. Die Nachbarn im Vorfeld eines geplanten Grillabends zu informieren, zeugt von Rücksichtnahme. Eine offene Kommunikation hilft immer, Missverständnisse zu vermeiden, insbesondere, wenn viele Gäste zu Besuch kommen oder Musik geplant ist. "Ein zentraler Punkt ist auch der Standort des Grills: Steht er ungünstig, zieht der Rauch direkt zum Nachbargrundstück oder in ein geöffnetes Fenster. Ein Ortswechsel kann hier viel bewirken," rät Sabine Brandl. Zudem lohnt es sich, Grillzeiten und Häufigkeit anzupassen. Wer jeden Abend grillt, muss mit Unmut rechnen. "Besonders in dicht besiedelten Wohngebieten sind Zurückhaltung und regelmäßige Pausen sinnvoll," so die Expertin. Schließlich spielt auch die Wahl des Grilltyps eine Rolle: Ein Gas- oder Elektrogrill verursacht deutlich weniger Rauch und Geruch als ein Holzkohlegrill und ist damit die bessere Wahl.

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