ARAG Küstencheck
29.08.2025 / ID: 432403
Freizeit, Buntes & Vermischtes

Es kommt aus Amerika und macht sich auch bei uns buchstäblich breit: Das sogenannte Beach Sprawling (englisch für "Ausdehnen"). Dabei werden Decken, Strandmuscheln, Sonnenschirme, Liegen und andere Strandutensilien möglichst weiträumig im Sand verteilt, um sich etwas Privatsphäre am womöglich vollen Strand zu verschaffen. Was einerseits verständlich ist, ist laut ARAG Experten für andere Strandbesucher nicht nur lästig, sondern kann durchaus gefährlich werden. Denn Strandmuscheln und ähnliche Schattenspender verbauen Rettungsschwimmern unter Umständen die Sicht auf mögliche Gefahren am Strand und auch Eltern verlieren dadurch den Blickkontakt zu ihren spielenden Kindern. An den ersten Ostseestränden in Deutschland reagieren Gemeinden auf das Beach Sprawling mit getrennten Strandabschnitten: Einen für Strandkörbe und einen für Handtuch-Lieger mit ihren diversen Schattenspendern. Auch in Spanien ist das Sprawling-Phänomen übrigens längst bekannt: In Torrox in der Provinz Málaga wurde bereits im Februar die kommunale Verordnung geändert, um das Aufstellen von Zelten, Pavillons und anderen schattenspendenden Konstruktionen am Strand zu verbieten. Anwohner hatten sich beschwert, dass durch Strandmuscheln und Co. immer weniger freie Strandfläche zur Verfügung steht. Zudem erschwerten auch hier die Schattenspender den Rettungsschwimmern die Sicht. Auf ein Bußgeld verzichtet die Gemeinde aber vorerst noch.
Ins Meer pinkeln erlaubt?
Wenn es nach den drei Mitarbeitern des Ordnungsamts Lübeck ginge, würde man für diese Art des Wildpinkelns kräftig zur Kasse gebeten. Und zwar mit einem Bußgeld von 60 Euro. Das sollte laut ARAG Experten ein Mann zahlen, weil er es wagte, des nachts vom Strand aus in die Ostsee zu pinkeln. Doch die Richter ließen Milde walten. Eine "Belästigung der Allgemeinheit" erkannten sie ebenso wenig wie eine "grob ungehörige Handlung". Auch eine Belästigung durch Gerüche sei bei einer durchschnittlichen Pipi-Menge von geschätzt 200 Millilitern und einer Wassermenge von mehr als 20.000 Kubikkilometern Ostseewasser eher marginal. Abschließend räumten die Richter dem Menschen die gleichen Rechte wie dem Reh im Wald, dem Hasen auf dem Feld und der Robbe im Spülsaum der Ostsee ein: Nämlich einfach zu pinkeln, wenn die Blase drückt (Amtsgericht Lübeck, Az.: 83a OWi 739 Js 4140/23).
Übrigens: Echtes Wildpinkeln in der Öffentlichkeit, beispielsweise während eines Stadtfestes an einen Baum, obwohl Toiletten zur Verfügung stehen, ist sehr wohl verboten und kann teuer werden.
Von Sandburgen, Strandkörben und scharfen Schnäbeln
Die Nordseeinsel Sylt steht bei vielen Meeres-Fans hoch im Kurs. Daher weisen die ARAG Experten auf ein paar Regeln hin, die unbedingt beachtet werden sollten, da sonst hohe Bußgelder schnell ein gewaltiges Loch in die Urlaubskasse reißen könnten. So verhängt die Gemeinde Sylt beispielsweise ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro für das Füttern von Möwen oder das Bauen von Sandburgen am Strand. Und das nicht ohne Grund: Während die Schnäbel der Möwen zur Gefahr für Menschen werden können, indem sie ihnen Essbares direkt aus der Hand schnappen, ist der Sandburgenbau schädlich für den Küstenschutz. Denn durch das Buddeln und Graben wird viel Sand aufgelockert und kann beim nächsten Sturm oder Hochwasser leichter abgetragen und ins Meer gespült werden. Auch das Verschleppen oder Zusammenstellen von mehreren Strandkörben kann übrigens ein hohes Bußgeld nach sich ziehen.
Nacktbaden: Freiheit oder Ordnungswidrigkeit?
Für viele gehört Nacktbaden zum Sommer wie das Eis am Stiel oder der Sand an den Füßen. Doch die ARAG Experten raten zur Vorsicht. Ganz so frei ist die Freikörperkultur (FKK) nicht überall. In Deutschland ist der Sprung ins kühle Nass ohne Textilien zwar grundsätzlich erlaubt. Probleme entstehen erst, wenn sich andere Gäste gestört fühlen. Dann kann die Polizei einschreiten und ein Ordnungsgeld verhängen. Sicher badet, wer ausgewiesene FKK-Strände oder spezielle Bereiche in Schwimmbädern nutzt. Im Ausland sind die Unterschiede noch deutlicher: Skandinavien, Kroatien oder Teile Spaniens gelten als FKK-freundlich und bieten zahlreiche offizielle Strände. In Italien, Griechenland oder Portugal drohen dagegen Bußgelder, wenn Urlauber nackt baden. Außerhalb Europas ist Vorsicht erst recht geboten: In vielen Ländern mit strengeren Moralvorstellungen, etwa in muslimisch geprägten Staaten, kann nackte Haut schnell rechtliche Folgen haben.
Baden mit Bello
Die meisten Hunde lieben das Tollen am Meer ebenso wie wir Zweibeiner. Doch nicht an allen Stränden sind Hunde erlaubt oder es gibt feste "Hundezeiten". Die ARAG Experten empfehlen daher, sich hierzulande im jeweiligen Touristenbüro oder beim Fremdenverkehrsamt zu erkundigen, an welchen Strandabschnitten Vierbeiner erlaubt sind. Ein aktueller Überblick über Hundestrände an Nord- und Ostsee ist hier zu finden. Weiterer Recherchetipp der ARAG Experten: Weil der Urlaub mit Hund im Trend liegt, sind mittlerweile viele Hundestrände auch bei Google Maps eingetragen.
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