Hoklartherm - auch in der Lohnfertigung eine feste Größe
06.05.2013 / ID: 115342
Garten, Bauen & Wohnen
Das Unternehmen Hoklartherm GmbH (http://www.hoklartherm.de) aus Apen ist seit mehr als dreißig Jahren bekannt für seine innovativen Gartenlösungen, in Form von Gewächshäusern, Pavillons und vielem mehr. Die bei der Fertigung gewonnenen Erkenntnisse fließen darüber hinaus in den Geschäftsbereich der Lohnfertigung ein, wo sie Kunden aus den verschiedensten Branchen zugute kommen. So zählen unter anderem Firmen aus der Automobilindustrie, dem Schiffbau, der Avionik sowie auch der Werbe- bzw. Lichttechnik zu den Auftraggebern von Hoklartherm.
Profilbiegen, Blechumformung und Fräsen
Die moderne technische Ausstattung ermöglicht es Hoklartherm, Stahlbauteile und Sonderprofile mit einem Wx von bis zu 600 Kubikzentimetern in unterschiedlichsten Radien und Wendelungen dreidimensional zu biegen. Hoklartherm verfügt über CNC-Biegemaschinen, Vorrichtungen im 3- bzw. 4-Walzenverfahren sowie ebenfalls Maschinen für das kombinierte Ring-/Dombiegeverfahren. Der leistungsfähige Maschinenpark umfasst darüber hinaus Schwenkbiegemaschinen und Abkantpressen, mit denen sich kundenspezifische Kantblechkonturen annähernd aller Art erzeugen lassen - in Verbindung mit den Walzenbiegemaschinen entstehen so beispielsweise auch gebogene bzw. runde Kehlen, Kurven sowie Laibungs- und Kantbleche. Auch im Bereich spanende Bearbeitung bietet Hoklartherm seinen Kunden eine große Bandbreite im Hinblick auf die Herstellung von Einzelstücken, Klein- wie auch Großserien. Ein Beispiel sind die vielseitig einsetzbaren Stab-Bearbeitungszentren für Aluminium und Stahl, mit einer Bearbeitungslänge von bis zu 7,4 Metern bei einer maximalen Breite von 1 Meter.
Schweißen in verschiedenen Verfahren
Das Schweißen von unter anderem Stahl, Edelstahl und Aluminium zu Schweißkonstruktionen bzw. Baugruppen wird bei Hoklartherm anforderungsspezifisch im Verfahren MIG, MAG-WIG oder Elektrodenschweißen erledigt. Neben der kontinuierlichen Weiterbildung der Mitarbeiter zeichnet die Herstellerqualifikation für den Stahlbau gemäß DIN 18800-7 und die DIN-4113-Qualifizierung für Aluminium für die hohe Qualität der Schweißerzeugnisse verantwortlich.
http://www.hoklartherm de
Hoklartherm GmbH
An der Süderbäke 2 26689 Apen
Pressekontakt
http://www.hoklartherm de
Hoklartherm GmbH
An der Süderbäke 2 26689 Apen
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Brigitte Meyer
28.06.2013 | Brigitte Meyer
Sommerfreuden im Hoklartherm-Pavillon "Rondo"
Sommerfreuden im Hoklartherm-Pavillon "Rondo"
28.02.2013 | Brigitte Meyer
Hoklartherm: Einfache Angebotserstellung mit Online-Produktberater
Hoklartherm: Einfache Angebotserstellung mit Online-Produktberater
07.12.2012 | Brigitte Meyer
Gärtnern im Winter: Hoklartherm gibt Tipps
Gärtnern im Winter: Hoklartherm gibt Tipps
14.09.2012 | Brigitte Meyer
Gewächshäuser: So überstehen Pflanzen den Winter
Gewächshäuser: So überstehen Pflanzen den Winter
18.06.2012 | Brigitte Meyer
Hoklartherm: Sommergarten oder Wintergarten?
Hoklartherm: Sommergarten oder Wintergarten?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.05.2025 | Bauherrenreport GmbH
Eine wirksame Auftragsstrategie für Handwerksbetriebe enthält Kundenbewertungen
Eine wirksame Auftragsstrategie für Handwerksbetriebe enthält Kundenbewertungen
17.05.2025 | Bauherrenreport GmbH
Wie Heizungsbauer, Elektriker, Fliesenleger & Co. eine Spitzenposition in der Region belegen
Wie Heizungsbauer, Elektriker, Fliesenleger & Co. eine Spitzenposition in der Region belegen
16.05.2025 | Bauherrenreport GmbH
Kundenempfehlungen im Internetauftritt von Handwerksbetrieben einsetzen
Kundenempfehlungen im Internetauftritt von Handwerksbetrieben einsetzen
16.05.2025 | REISSER AG
Saubermachen - aber bitte richtig
Saubermachen - aber bitte richtig
16.05.2025 | ARAG SE
Urteile, die Mieter und Vermieter kennen sollten
Urteile, die Mieter und Vermieter kennen sollten
