Bei Hochwasser nicht aufräumen
05.06.2013 / ID: 120490
Garten, Bauen & Wohnen
Zu allererst sollten die Schäden fotografiert werden. D.h. sämtliche in Mitleidenschaft gezogene Möbel nicht beiseite räumen und zum Wertstoffhof bringen, sondern erst einmal fotografieren und wenn möglich, Nachbarn als Zeugen herbeirufen. Das gilt auch für durchnässte Hauswände und beschädigtes Hausdach. Zusätzlich sollten auch die Schutzmaßnahmen die vorgenommen wurden, wie z.B. das Aufstellen von Sandsäcken und Abdeckung von Fenstern, usw. fotografiert werden. Denn damit wird bewiesen, dass man auch alles nötige unternommen hat, um den Wasserschaden so klein wie möglich zu halten.
Danach sollte die Versicherung umgehend angeschrieben werden. Die Schadensmeldung muss schriftlich erfolgen, per Telefax oder per Einschreiben mit Rückschein, denn wichtig ist hier der Beweis, dass der Schaden der Versicherung gemeldet wurde.
Welche Versicherung ist für was zuständig?
Für alle beweglichen Gegenstände im Haus, inklusive Küche, ist die Hausratversicherung (http://www.franzleeb.de) zuständig. Für alle festen Bestandteile des Hauses ist die Gebäudeversicherung (http://www.franzleeb.de) zuständig.
Wenn das Auto ebenfalls durchnässt ist, sollte es auf keinen Fall gestartet werden. Hier ebenfalls die Kaskoversicherung kontaktieren und die Autobatterie vom KFZ Mechaniker oder einem Fachmann entfernen lassen.
Ratsam ist es auch den Versicherungsmakler (http://www.franzleeb.de) der die Hausrat- und Gebäudeversicherung vermittelt hat, anzurufen. Dieser kümmert sich um die Schadensabwicklung und -Regulierung. Somit erspart sich der Geschädigte viele Telefonate, Briefwechsel und Verhandlungen mit der Versicherung. Denn schließlich sind Kummer und Ärger, den solch ein Hochwasser mit sich bringt, eh schon groß genug.
http://www.franzleeb.de
Franz Leeb Versicherungsmakler München
Reinekestrasse 4 81545 München
Pressekontakt
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