Stuttgart: Schäden an Fliesen, Platten, Mosaiken begutachten
12.06.2013
Garten, Bauen & Wohnen
Wer einen Schaden an Fliesen, Platten, Naturstein oder Mosaiken zu beklagen hat, kann Hilfe bei einer neutralen, fachkundigen Anlaufstelle suchen. Titus Wolkober, öffentlich bestellter Sachverständiger, ist für Bauherren und Architekten, Anwälte und Gerichte Ansprechpartner für Schäden an Fliesen, Platten und Mosaiken sowie angrenzende Bereiche (Naturstein, Estrich, Putz, Trockenbau, Abdichtungen, Treppen). Die Sachverständigen-Prüfung und Vereidigung komplettiert die Expertise des Fliesenleger-Meisters und Betriebswirts. Als Sachverständiger erstellt Titus Wolkober anerkannte Gerichts-Gutachten, Privat- und Schieds-Gutachten und begleitetet Mediationen. Bauherren können sich von ihm bei Abnahmen von Verlegearbeiten begleiten lassen. Als öffentliche Instanz, vereidigt von der Handwerkkammer Stuttgart, klärt Wolkober alle strittigen Fragen zwischen Bauherren und Handwerkern und zeigt als Mediator gangbare Lösungen auf.
Lückenlose Beweissicherung des Schadens
Eine unabhängige Expertenmeinung wird für Bauherren immer wichtiger. Nicht selten wird der Preiskampf in Baubranche und Handwerk auf ihren Schultern ausgetragen. Im Schnitt 18 Mängel sind bei Neubauten zu beklagen. Die Reparatur kostet sind häufig mehr als doppelt so viel wie die Entstehung. "Jeder Schaden ist ein teurer Schaden", mahnt Titus Wolkober.
Um finanzielle Mehrbelastungen zu vermeiden, ist eine schnelle Beweissicherung und eindeutige Aussage über den Schaden und seine Ursache wichtig. Nur dann können Bauherren einschätzen, wie sie weiter vorgehen sollen.
Häufig sind defekte Untergründe oder zu feuchte Estriche Ursachen für Fliesenschäden. Nicht selten senken sich Böden oder Duschwannen so stark ab, dass es zu Wasserschäden kommt. Unsachgemäße Fußbodenaufbauten sorgen dafür, dass Fliesen reißen. Für Laien ist es sehr schwierig, die Richtigkeit ausgeführter Verlegearbeiten zu beurteilen. Deshalb begleitet und berät Titus Wolkober Bauherren auf Wunsch auch während der Bauphase. Für die Beweissicherung ist die Meinung eines Sachverständigen unerlässlich.
Nur öffentlich bestellte Sachverständige dürfen Gutachten für Gerichte erstellen
Die Bezeichnung "öffentlich bestellt" ist für Sachverständige nach § 132a des Strafgesetzbuchs geschützt - so nennen darf sich nur, wer den aufwändigen Prozess der öffentlichen Prüfung durchläuft. Öffentlich bestellte Sachverständige sind erkennbar am "Sachverständigen-Rundstempel". Sie können sich als solche auch persönlich ausweisen (im Gegensatz dazu ist die alleinige Bezeichnung Sachverständiger nicht geschützt). Titus Wolkober ist als öffentlich bestellter Sachverständiger für Fliesen, Platten und Mosaike in der Region Stuttgart sowie in angrenzenden Landkreisen tätig.
Kontakt:
Titus Wolkober
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das
Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerk der Handwerkskammer Region Stuttgart
Dieselstraße 9
71116 Gärtringen
Tel: 0 70 34 - 2 34 45
Fax: 0 70 34 - 2 18 56
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Informieren Sie sich per Email: info@titus-wolkober.de
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