Trotz Schimmels muss Mieter nicht übermäßig lüften und heizen
25.11.2013 / ID: 147023
Garten, Bauen & Wohnen
Denn von den Mietern kann er nicht verlangen, dass sie über das übliche Maß hinaus lüften und heizen. Die Wüstenrot Bausparkasse, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, weist auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Konstanz (61 S 21/12) hin.
Den Mietern sei nicht zuzumuten, mehr als dreimal pro Tag zu lüften, entschied das Gericht. Sie müssten ihr Schlafzimmer nicht über 16° C hinaus beheizen, da diese Temperatur in der Regel für einen gesunden Schlaf ausreiche. Um Energie einzusparen, dürften sie nachts die Temperaturen in der Wohnung um 5° C absenken. Es sei Sache des Vermieters, die Schimmelbildung zu verhindern, indem er etwa sein "Niedrigenergiehaus" mit Lüftungsanlagen ausstattet. Bis zur Beseitigung des Mangels seien die Mieter berechtigt, die Miete um 20 Prozent zu mindern.
Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist "Der Vorsorge-Spezialist" für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
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