Pressemitteilung von Michael Sielmon

Zu alt für Eigentum?


08.05.2014 / ID: 166055
Garten, Bauen & Wohnen

Traurig ziehen Horst und Marianne von dannen. Sie hatten ein liebenswertes kleines Häuschen angeboten bekommen, genau passend in Größe und Lage. Ein wirklich bezauberndes Häuschen auf einem wunderschönen Fleckchen Erde. In der Nähe war ein kleiner See, an dem Horst seinem Lieblingssport, dem Angeln hätte nachgehen können. Marianne, die leidenschaftlich gern fotografiert, fände perfekte Motive, die sie einfangen und für die Nachwelt erhalten könnte. Erst vor zwei Jahren wurde das Häuschen energetisch renoviert. Auf dem Dach sorgt eine Photovoltaikanlage für Strom, der im Keller mit einer kleinen Speichereinrichtung für den eigenen Bedarf erhalten wird und im Inneren sorgen Infrarotheizungen für angenehme, sonnenähnliche Wärme. Die Nebenkosten wären also überschaubar. Ein Ort, perfekt geeignet, um seinen Lebensabend darin zu verbringen.

Sie hatten bei ihrem Kreditinstitut wegen einer Finanzierung vorgesprochen. Sie wären bereit gewesen, 40% des Objektwertes als Eigenkapital einzubringen. Doch das war anscheinend nebensächlich. Horst steht zwei Jahre vor seiner Pensionierung. Er arbeitet in einer Leiharbeitsfirma und verdient leider nur wenig. Horst braucht aber die Jahre, um seine Mindest-Regelarbeitszeit bei der Rente zu schaffen, die eh nicht so hoch ausfallen wird, wie es ihm die regelmäßigen Rentenberechnungen prophezeiten. Und auch seine private Rentenversicherung, die er vor 25 Jahren abgeschlossen hatte und deren Rentenhöhe damals bei Abschluss auf dem Papier noch sehr ansprechend erschien, ist heute, 25 Jahre Preissteigerungen weiter, gar nicht mehr so üppig. Das Arbeitsverhältnis in einer Leiharbeitsfirma ist ein befristetes. Der Arbeitsvertrag kann jedes Jahr verlängert werden, muss es aber nicht. Das hängt davon ab, wieviel Arbeit für Männer seines Alters zu vermitteln ist. Darüber hinaus ist es nicht sicher, ob er nun tatsächlich in zwei Jahren in den Ruhestand gehen kann oder ob er doch noch weiter arbeiten muss, denn die Politik hat da ihre eigenen Vorstellungen vom Rentenbeginn. Marianne ist bereits Rentnerin. Sie braucht sich nicht mehr darüber Gedanken machen, wann sie in Rente gehen kann. Ihre Rente steht fest und ist überraschend ansehnlich.

Heute war jedoch kein Glückstag für die beiden. Sie hatten eine grandiose Möglichkeit von einem Freund bekommen, sein Haus zu kaufen. Seine Frau war kürzlich gestorben und er wollte nicht allein in ihrem gemeinsamen Haus wohnen bleiben. Horst und Marianne waren oft bei den beiden zu Besuch und konnten das Haus dadurch sehr gut kennenlernen. Sogar mit den Nachbarn kommen sie gut aus. Für sie wäre es perfekt, dieses Häuschen zu erstehen. Doch die Bank wollte es nicht finanzieren.

Horst und Marianne haben das Optimal-Alter für eine Baufinanzierung leider verfehlt. Dass sie etwa 40% eigenes Geld beisteuern wäre vorteilhaft gewesen, aber die restlichen 60% ließen sich bei dem Kreditinstitut leider nicht positiv darstellen. Das Engagement wurde abgelehnt. Für Marianne, die das Kaufmännische in der Familie regelte, war das nicht nachvollziehbar. Hätte man das Haus finanziert und gekauft, wäre die Kostensituation viel positiver als derzeit mit aktueller Miete und Nebenkosten.

Welche Alternativen gab es nun? Wohlhabende Freunde hatten sie keine und andere Banken oder Sparkassen würden sie wahrscheinlich ebenfalls wegschicken. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg (www.geno.ag) könnte mit ihrem Angebot, welches als Ergänzung zum üblichen Wohnraumschaffungsmarkt gesehen werden kann, Abhilfe schaffen.

Bei der GENO eG spielt das Alter eine untergeordnete Rolle. Horst und Marianne benötigen lediglich ausreichend finanzielle Mittel, genau wie bei einer klassischen Baufinanzierung. Es gibt klare Voraussetzungen für den Erwerb über die Genossenschaft und diese erfüllen die beiden vollständig.

Über genügend Eigenkapital verfügen die beiden ja bereits. Dieses wird als Genossenschaftsguthaben in einen sogenannten WohnSparVertrag eingezahlt. Das Minimum beträgt 10% des Objektpreises, jedoch gilt hier, je mehr Eigenkapital, umso besser. Empfohlen werden 20% des Objektwertes. Das bedeutet, dass Horst und Marianne mit ihren 40% mehr als genug Eigenkapital haben. Der WohnSparVertrag kommt dann sofort in die Bewertung und nach der Zuteilungszeit kauft die Genossenschaft das Objekt am Teich für Horst und Marianne. Die beiden ziehen zunächst als Mieter in ihr Häuschen ein. Jedoch genießen sie bereits, notariell beurkundet, die Rechte des Eigentümers (Auflassungsvormerkung in Abt. II des Grundbuchs). Die Miete wird auf 35 Jahre festgeschrieben und bleibt die ersten 25 Jahre gleich. Für den späteren Erwerb wird ebenso der Objektpreis von Anfang an notariell festgeschrieben. Horst und Marianne haben es nun in der Hand, wie schnell sie das Haus dann kaufen können. Das hängt im Grunde nur davon ab, wie schnell sie es schaffen, den Kaufpreis über eine verzinste zweckgebundene Ansparergänzung zu realisieren. .

Für den Notfall ist ebenfalls gesorgt, denn der Mieter genießt maximale Flexibilität. Horst und Marianne können das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Jeder Optionär könnte also jederzeit aussteigen und sich sein Guthaben aus seinem WohnSparVertrag auszahlen lassen.

Unter dem Strich ergibt sich eine ideale Möglichkeit, als älterer Bürger Wohneigentum zu erwerben.

Bildrechte: Bernd Liebl, Magdeburg
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http://www.geno.ag
GENO eG
Pflugfelderstraße 22 71636 Ludwigsburg

Pressekontakt
http://www.design-sielmon.de
Michael Sielmon | Mediengestaltung
Walinusstr. 21b 63500 Seligenstadt


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