Pressemitteilung von Silke Weber

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?


31.03.2015 / ID: 191692
Garten, Bauen & Wohnen

Der erste große Frühjahrssturm fegt derzeit über Deutschland, weitere werden sicher in den nächsten Wochen folgen. Generell können Sturm- und Hagelschäden am Gebäude, an der Einrichtung sowie am Auto ab Windstärke 8 über die Wohngebäude-, Hausrat- bzw. Kaskoversicherung abgedeckt werden - ebenso über die gewerblichen Versicherungen. Da jedoch Unwetter immer häufiger auch mit Starkregen und Überschwemmungen auftreten, sollten sich Hausbesitzer und Mieter zusätzlich über eine Elementarschaden-Versicherung absichern, rät die NÜRNBERGER Versicherung (http://nuernberger.de).

Gebäudeversicherung übernimmt Sturmschäden an Haus und Wohnung

Erreicht ein Sturm Windgeschwindigkeiten von 62 Stundenkilometern oder mehr, sind dessen verursachte Schäden am Haus, der Eigentumswohnung oder gewerblichen Immobilien in der Gebäudeversicherung abgesichert. Für Beschädigungen an Nebengebäuden, wie zum Beispiel an der Garage, kommt die Versicherung ebenso auf wie für kaputte Zäune oder fest angebrachte Markisen. Befindet sich ein Haus noch in der Bauphase, übernimmt die Bauleistungsversicherung die Kosten für Schäden, die der Sturm am Rohbau und auf der Baustelle angerichtet hat.

Persönliches Hab und Gut ist über die Hausratversicherung abgedeckt

Doch nicht nur Gebäude können vom Sturm betroffen sein, sondern auch das persönliche Hab und Gut im Haus bzw. der Wohnung. Schäden am Wohnungsinventar sind über die Hausratversicherung abgesichert. Diese sollte auch Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag abdecken.

Unternehmen können ebenfalls vorsorgen

Unternehmen können Einrichtung von Büro, Werkstatt, Produktion oder Laden mit einer Geschäfts-Inhaltsversicherung abdecken. Darin enthalten sind dann auch Warenvorräte und Rohstoffe. Sinnvoll ist es, auch die Dauer der evtl. Betriebsunterbrechung abzusichern, damit der Ertragsausfall für diese Zeit aufgefangen ist.

Kasko-Versicherung zahlt für Sturmschäden am Auto

Die Teilkaskoversicherung wiederum springt ein, wenn Unwetterschäden - beispielsweise durch Sturm oder Hagel - am Auto entstanden sind. Sie übernimmt die über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Reparaturkosten - auch wenn das Fahrzeug von losgerissenen Dachziegeln oder einem umgestürzten Baum getroffen wurde.

Richtiger Schutz bei Elementarschäden

Neben Stürmen richten vor allem Elementarereignisse wie Hagel, Starkregen oder Überschwemmungen große Schäden an. Für Immobilienbesitzer können solche Unwetter verheerende Folgen haben, Aufräumungs- und Wiederherstellungskosten schnell zur finanziellen Belastungsprobe werden. Denn der Staat kommt grundsätzlich nur für nicht versicherbare Schäden auf. Mit einer Elementarschaden-Versicherung (http://www.nuernberger.de/ihr_bedarf/wohnung/elementarschutz/index.html) als Ergänzung zur Gebäude-, Hausrat- und Geschäftsversicherung kann man sich vor den finanziellen Folgen extremer Witterung schützen.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

Im Ernstfall sollten Betroffene den Schaden so gering wie möglich halten, zum Beispiel zerbrochene Scheiben provisorisch abdichten, damit kein weiteres Regenwasser eindringen kann. Wichtig ist, dass unverzüglich der Versicherer informiert wird, um Reparaturen und Aufräumarbeiten mit ihm abzustimmen. Außerdem sollte der Schaden dokumentiert werden, am besten durch Fotos oder Videos.

Kostenlose Schadenhotline

Kunden der NÜRNBERGER können Schäden jederzeit und kostenfrei telefonisch unter 0800 531-6666 melden. Weitere Informationen gibt es im Service-Center (http://www.nuernberger.de/service-center/kundenbereich/schadenmeldung/schadenfall/index.html) auf http://www.nuernberger.de.
Sturmschäden

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Ostendstraße 100 90334 Nürnberg

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