Pressemitteilung von Jörg Bonkowski

Label für die Lüftung


22.01.2016 / ID: 215293
Garten, Bauen & Wohnen

Bislang sind mit dem ErP-Label gemäß EU-Ökodesign-Richtlinie unter anderem Elektro-Haushaltsgeräte, Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen oder Speicher versehen. Seit 1. Januar müssen auch Wohnungslüftungsgeräte mit dem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet sein. Sie werden den Effizienzklassen A+ bis G zugeordnet, zudem müssen sie von 2016 an mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Klasse G entspricht der niedrigsten "Energieeffizienz" - dem normalen Fensterlüften. Die höchste Stufe A+ steht für eine Primärenergieeinsparung von mehr als 42 kWh pro Quadratmeter und Jahr.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für Lüftungsanlagen im privaten Wohnbau mit einer Luftförderung von bis zu 1 000 Kubikmeter pro Stunde. Ausgenommen sind kleinere Anlagen ohne Wärmerückgewinnung und mit weniger als 30 Watt Leistungsaufnahmen.

Der Systemspezialist Buderus liefert seine Wohnungslüftungsgeräte, wie alle ErP-relevanten Buderus-Produkte, bereits mit Produktlabel und Produktdatenblatt aus.

In der Standardausführung erreichen die Buderus Wohnungslüftungsgeräte Logavent HRV2 und HRV21 V2 schon das A-Label, mit zusätzlichem Feuchtesensor sowie einem Luftqualitätssensor (VOC) die Stufe A+. Am Label können Endverbraucher außer der Energieverbrauchsklasse auch den Geräuschpegel im Aufstellraum und den maximalen Luftvolumenstrom ablesen.

Buderus unterstützt seine Handwerkspartner bei der Kennzeichnung von Produkten und individuellen Systemkombinationen: Mit der Software Logasoft EnergyLabel finden Fachhandwerker schnell online das richtige Produkt- oder das passende Systemlabel.

http://www.buderus.de
Bosch Thermotechnik GmbH Buderus Deutschland
Sophienstr. 30-32 35576 Wetzlar

Pressekontakt
http://www.communicationconsultants.de
Communication Consultants GmbH Engel & Heinz
Jurastraße 8 70565 Stuttgart


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