Schwellenloser Schutz der Bausubstanz
20.04.2017
Garten, Bauen & Wohnen
Ein barrierefreies Wohn- und Lebensumfeld gewinnt angesichts des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Bestehende Gebäude sollten deshalb rechtzeitig bedarfsgerecht saniert werden. Auch für Kinder oder Eltern mit Kinderwagen müssen öffentliche Gebäude und Einrichtungen so beschaffen sein, dass die Integration ins gesellschaftliche Leben problemlos möglich ist. Mit dem Abbau von Barrieren gehen jedoch bauliche Veränderungen einher, die meist hohe Kosten für Immobilienbesitzer mit sich bringen und mit Lärm- und Staubentwicklung auch die Bewohner belasten. Effiziente Alternativen sind Sonderlösungen mit Flüssigkunststoff.
Wann Bauten die Voraussetzungen erfüllen, definiert das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in § 4. Darin heißt es: "Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind." Für die Umsetzung baulich erforderlicher Maßnahmen zum Abbau von Schwellen in bestehenden Wohngebäuden fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diese mit einem speziellen Programm. Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten können damit finanziert werden, wenn das zu sanierende Objekt bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt. Die Übergänge zu Balkonen und Terrassen dürfen maximal 20 mm hoch und die Oberflächen der Freiräume müssen rutschfest sein.
Damit das Wohnumfeld dem Grundsatz des § 4 BGG entspricht, müssen die Übergänge vom Wohn- zum Freiraum ebenso im Fokus der Planer stehen wie Zugangswege zu Gebäuden. Bei den Übergängen auf Balkonen und Terrassen handelt es sich häufig um Sonderkonstruktionen, die eine genaue Abstimmung zwischen dem Planer und der ausführenden Firma erfordern. Anschlüsse und Details in diesem Bereich sind aufgrund der Bewegungen durch unterschiedliche Materialien die Schwachpunkte der Konstruktion. Hier kann durch eine Fehlstelle in der Abdichtung Feuchtigkeit in das Bauwerk eindringen und zu Schäden an der Substanz führen. Um das zu verhindern, müssen sie sicher in die Abdichtung eingebunden werden. Dafür haben sich Systemlösungen auf Flüssigkunststoff-Basis bewährt. Das belegt auch die Aufnahme in die Regelwerke. Die Flachdachrichtlinie (Fachregel für Abdichtungen) legt fest, dass Detailanschlüsse mindestens 150 mm über der Oberfläche des Belags ausgeführt werden müssen. Um enorme bauliche Veränderungen des Bestands und damit hohe Kosten zu vermeiden, ist eine Reduzierung der Anschlusshöhe auf 50 mm gemäß der Regelwerke erlaubt. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, z. B. der Einbau einer Entwässerungsrinne vor der Balkontür.
Spezialharze wie Polymethylmethacrylat (PMMA) haben eine sehr geringe Aufbauhöhe von nur wenigen Millimetern. Aufgrund der flüssigen Eigenschaft schmiegen sie sich wie eine zweite Haut selbst an komplexe Formen an und integrieren Anschlüsse zu Balkon- und Terrassentüren homogen in die Abdichtung. Das kalt applizierte Material haftet auf nahezu allen Altbelägen. Aufgrund des geringen Flächengewichts kann es auf die vorhandene Oberfläche aufgebracht werden, ohne die Statik negativ zu beeinflussen. Geringe Sperrzeiten ergeben sich durch die schnelle Aushärtung der Harze. Durch den vollflächigen Haftverbund mit dem Untergrund wird eine Unterläufigkeit von Regenwasser verhindert. Zudem lassen sich Flüssigkunststoffe schnell und einfach verarbeiten, so dass Reparaturen witterungsunabhängig durchgeführt werden können bzw. eine abschnittweise Verarbeitung möglich ist. Nicht zuletzt bieten Flüssigkunststoffe verschiedene technische Möglichkeiten, Oberflächen in rutschfesten Varianten auszuführen.
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