Dezibel-Bonus und ergänzende Zulassung zur "neuen" DIN 4109
04.05.2017
Garten, Bauen & Wohnen

Normen und bauaufsichtliche Zulassungen bilden ein solides Fundament für die Praxis. So auch im baulichen Schallschutz, der zu den wichtigsten Schutzzielen im Hochbau gehört. Mit der neuen Fassung der DIN 4109 wurde im vergangenen Jahr eine entscheidende Aktualisierung vollzogen. KLB-Klimaleichtblock (Andernach) bietet hierzu ab sofort eine Fachbroschüre an, die die Neuerungen des Regelwerkes erklärt, auf Leichtbeton-spezifische Vorteile hinweist und die gebaute Wirklichkeit so praxisnah wie möglich abbildet. Somit dient sie Architekten und Fachplanern als wichtiges Hilfsmittel für den Schallschutznachweis.
Leichtbeton mit Dezibel-Bonus
Masse und Biegesteifigkeit haben entscheidenden Einfluss auf die Schalldämm-Eigenschaften einer einschaligen Wandkonstruktion. Aufgrund seiner porigen Struktur und der verwendeten Zuschläge hebt sich Leichtbeton hierbei positiv von anderen massiven Mauerwerksteinen ab: Die in der jetzt gültigen DIN 4109 festgelegten Massekurven sehen in Abhängigkeit von der flächenbezogenen Masse m' einen Bonus von zwei Dezibel für das bewertete Schalldämm-Maß Rw von Leichtbeton-Mauerwerk vor. Im Klartext heißt das, dass massive Leichtbeton-Trennwände in einem Gebäude rechnerisch immer zwei Dezibel mehr Schall absorbieren, als vergleichbare Wandaufbauten mit gleicher Masse. Leichtbetonsteine verbinden auf diese Weise einen hohen Schallschutz mit einer hervorragenden Wärmedämmung. Eine besondere Situation ergibt sich in Hinblick auf die geänderte DIN 4109 jedoch bei dämmstoffgefüllten Mauersteinen mit Rohdichteklasse unter 0,8 kg/dm³ und Wanddicke über 24 Zentimetern: Für die große Bandbreite der hochleistungsfähigen Außenwand-Mauersteine aus Leichtbeton kann nach der neuen DIN 4109 bisher kein Schallschutz-Nachweis für alle baupraktischen Situationen geführt werden. Die Norm sieht für diese Fälle explizit ergänzende bauaufsichtliche Zulassungen vor, die die besonderen bauakustischen Eigenschaften erfassen.
Spezielle KLB-Zulassung für Schallschutznachweis
KLB-Klimaleichtblock verfügt über die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilte Zulassung Z-23.22-2074, die den Schallschutznachweis für Leichtbeton-Mauerwerk mit Rohdichteklasse unter 0,8 kg/dm³ und Wanddicke über 24 Zentimetern ermöglicht. Sie bezieht dabei beispielsweise ein, dass sich die Berechnungsverfahren mehr an der baulichen Realität orientieren und neben dem bewerteten Schalldämm-Maß des Trennbauteils auch die Schallnebenwege und die Stoßstellendämmung beachten. Für KLB-Mauerwerk ist ein Schallschutznachweis unter Berücksichtigung der insgesamt 13 Luftschallübertragungswege nun also ohne Weiteres für jeden Anwendungsfall möglich. In Hinblick auf das Direktschalldämm-Maß Rw,Bau,Ref stellt die Broschüre zudem Werte für die maßgeblichen KLB-Mauersteine bereit. "Über aufwendige Prüfstandsmessungen haben wir somit die Grundlagen für die Anwendung der neuen DIN 4109 für alle unsere Produkte geschaffen", erklärt KLB-Geschäftsführer Andreas Krechting. Abgerundet wird die Broschüre durch zwei beispielhafte Schallschutznachweise - einerseits bezüglich des Außen- und Innenlärms für ein Mehrfamilienhaus und andererseits hinsichtlich einer zweischaligen Haustrennwand bei einem Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhaus.
Erhältlich ist die neue Broschüre "Massives Plus an Schallschutz" direkt beim Herausgeber KLB-Klimaleichtblock. Interessierte Architekten und Fachplaner können sie per Fax (02632-2577770) oder per E-Mail (info@klb.de) anfordern.
Dieser Text ist auch online abrufbar unter http://www.klb-klimaleichtblock.de (Rubrik: News) oder unter http://www.dako-pr.de.
KLB Klimaleichtblock GmbH
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56626 Andernach
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