Pressemitteilung von Klaus-Dieter Spauszus

Hitze schafft Gelegenheiten für Diebe: Fenster bei Abwesenheit besser schließen


Garten, Bauen & Wohnen

Düsseldorf, 23. Juni 2017 - Offene Fenster und Balkontüren sind Einladungen für Diebe in diesen heißen Tagen. So werden täglich bis zu 400 Einbrüche in Deutschland registriert, von denen jedoch etliche nach Versicherungs-Definition einfache Diebstähle sind. Damit fallen sie nicht unter den Versicherungsschutz. "Von der Hausratversicherung ist dann oft kein Cent zu erwarten", berichtet Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), "denn die Verträge nehmen keine Rücksicht auf das Wetter."

Wer in einer oberen Etage wohnt, hat es da etwas leichter, nach einem Einbruch von der Hausratversicherung Geld zu bekommen. Denn wenn dort nicht verschlossene Fenster von den Dieben als Ein- und Ausgänge genutzt werden, ist dies einem Einbruch gleichgestellt. Die Hausratversicherung zahlt. Bei Klagen von Versicherten haben Gerichte nämlich bei Betrachtung des Tathergangs auf eine "ungewöhnliche Art des Zutritts" abgestellt.

Wenn Geld und Sachen ohne eine naheliegende Erklärung verschwunden sind, sollte man auf jeden Fall die Polizei und den betreuenden Versicherungskaufmann einschalten, rät Spauszus, "denn außer für den Einbruchdiebstahl ist die Versicherung zum Beispiel noch zuständig, wenn sich ein Dieb mit illegalen Nachschlüssel einschlich oder sogar mit den richtigen Schlüsseln, wenn sie durch Raub oder Einbruch erlangt wurden."

Zurzeit häufen sich auch Anfragen, ob im Schwimmbad gestohlene Kleidung, Geldbörsen und Schlüssel versichert sind. Die systematische Spurensuche kann manchmal die Entschädigung retten, wenn beispielsweise durch Kratzspuren nachgewiesen werden kann, dass der Dieb Nachschlüssel oder einen Dietrich benutzt hat. Nach einem Spind- oder Schrankeinbruch gibt es Schadenersatz, da die Hausratversicherung auch einen Außenschutz bietet. Dies ist trifft auch auf Raubüberfälle zu, wenn ein Angriff auf eine Person verübt oder wenn Gewalt angedroht wurde. Wer beraubt wurde, sollte sich unbedingt nach Zeugen umsehen. Weil die Grenze zwischen Diebstahl und Raub fließend ist, gibt oft die Aussage eines Beobachters den Ausschlag für die Erstattung durch die Versicherung

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Werstener Dorfstraße 85 40591 Düsseldorf

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