"Versicherung für Mähroboter" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung
10.08.2017 / ID: 268420
Garten, Bauen & Wohnen
Petra Z. aus Siegen:
Um mir die Gartenarbeit zu erleichtern, habe ich mir einen Mähroboter gekauft. Wenn er aus dem Garten gestohlen wird, Hagel ihn beschädigt oder der Roboter aus Versehen das Blumenbeet des Nachbarn niedermäht: Übernimmt das meine Versicherung?
Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:
Mähroboter sind in der Tat eine leichte Beute für Diebe, weil ihre Ladestation in der Regel außerhalb eines abschließbaren Raumes steht. Sie müssen von dort aus losfahren können, um zu den vorprogrammierten Mähzeiten den Rasen zu trimmen. Damit Gartenbesitzer bei einem Diebstahl nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sollten sie das Gerät inklusive Zubehör bei ihrer Hausratversicherung melden. Denn Mähroboter sind nicht automatisch mitversichert. Ob die Versicherung für Schäden am Gerät durch beispielsweise einen herabstürzenden Ast oder Hagel aufkommt, sollten Besitzer ebenfalls erfragen. Mäht der Roboter hingegen die Blumen in Nachbars Beet nieder, fällt das in den Bereich der Privat-Haftpflichtversicherung. Auch hier sollten sich die Besitzer bei ihrer Privat-Haftpflichtversicherung erkundigen, ob die Police für solche Schäden einspringt.
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