Abrechnung und Vergütung von Bauleistungen
05.10.2017
Garten, Bauen & Wohnen
Das neue Bauvertragsrecht 2018 bringt u. a. gravierende Neuregelungen zu Abschlagszahlungen mit sich: Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann auch bei unwesentlichen Mängeln ein Teil der Abschlags-zahlung durch den Auftraggeber einbehalten werden. Jedoch schweigt sich das neue Bauvertragsrecht über die Definition von "wesentlich" oder "unwesentlich" leider aus.
Im Gegenzug wird Auftragnehmern zukünftig das Recht eingeräumt, 80 % der in ihrem Nachtragsangebot ausgewiesenen Mehrvergütung als Abschlagszahlung zu verlangen - auch dann, wenn sie sich mit dem Auftraggeber nicht über die Höhe der Vergütung für den Nachtrag geeinigt haben.
Diese und viele weitere Änderungen des neuen Bauvertragsrechts sind praxisgerecht und leicht verständlich aufbereitet im aktuellen Praxishandbuch "Abrechnung und Vergütung von Bauleistungen" der Forum Verlag Herkert GmbH zu finden.
Besonders vorteilhaft:
- Die Praxistipps und Arbeitshilfen zur Abrechnung von Hauptleistungen, Nachträgen oder Stundenlohnarbeiten, geben Handlungssicherheit im Baualltag.
- Mithilfe von anschaulichen Beispielen, aktuellen Rechtsfällen und wichtigen Grundsatzurteilen findet man auch in schwierigen Situationen die richtigen Argumente.
Mehr Informationen finden Interessenten unter: http://www.forum-verlag.com (https://www.forum-verlag.com/themenwelten/bau-und-immobilien/?ca=1236-5)
Pressemeldung zum Download (https://www.forum-verlag.com/presse/abrechnung-und-verguetung-von-bauleistungen)
Bauvertragsrecht 2018 Abrechnung und Vergütung von Bauleistungen Abschlagszahlung Forum Verlag Herkert GmbH Stundenlohnarbeiten
http://www.forum-verlag.com
Forum Verlag Herkert GmbH
Mandichostr. 18 86504 Merching
Pressekontakt
http://www.forum-verlag.com
Forum Verlag Herkert GmbH
Mandichostr. 18 86504 Merching
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel in dieser Kategorie
20.04.2025 | PEARL GmbH
7links 2K-Pan-Tilt-Überwachungskamera IPC-495
7links 2K-Pan-Tilt-Überwachungskamera IPC-495
18.04.2025 | Leon Wilkens
Grill Abdeckhaube – Schutz für Ihren Grill bei Wind und Wetter
Grill Abdeckhaube – Schutz für Ihren Grill bei Wind und Wetter
17.04.2025 | Franken Maxit Mauermörtel GmbH & Co.
Putzsystem für alle Fälle
Putzsystem für alle Fälle
15.04.2025 | Leon Wilkens
Gartenmöbel schützen mit Schutzhüllen
Gartenmöbel schützen mit Schutzhüllen
