Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

"Undichte Ableitungsrohre auf dem Grundstück" - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung


Garten, Bauen & Wohnen

Wolfgang K. aus Karlsruhe:
Auf unserem Grundstück ist das Ableitungsrohr zur Kanalisation gebrochen. Übernimmt meine Wohngebäudeversicherung den entstandenen Schaden?

Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:
Die Folgen einer Undichtigkeit der Ableitungsrohre auf dem Grundstück können groß sein. Zunächst gilt es daher, so schnell wie möglich die kaputte Stelle zu finden. Ein Fachmann muss die Schadensstelle möglicherweise weiträumig freilegen. Nicht selten verwüstet er dabei hübsch angelegte Blumenbeete oder die Terrasse. Insgesamt entstehen oft sehr hohe Kosten. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt jedoch nicht generell die Kosten für die Beseitigung von Schäden an den Ableitungsrohren. Zwar bieten einige Versicherer entsprechende Zusatzbausteine an. Es kommt allerdings auf deren Umfang an. Oft sind nur frostbedingte und sonstige Bruchschäden versichert. Doch die häufigsten Schadensursachen an Ableitungsrohren sind Muffenversatz, also eine undicht gewordene Verbindung zweier Rohre ohne Materialschaden, oder Wurzeleinwuchs, das meint in das Rohr eingewachsene Wurzeln von Bäumen oder Sträuchern. Die meisten Versicherer decken diese beiden Schadensursachen nicht ab. Wer für den Notfall auf Nummer sicher gehen möchte, sollte bei seiner Wohngebäudepolice darauf achten, dass sie inkludiert sind.
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