Eigenbedarfskündigung mit flankierenden Maßnahmen
21.03.2018
Garten, Bauen & Wohnen
Der Streit über Eigenbedarfskündigungen durch den Eigentümer ist eines der häufigsten Streitthemen vor Gericht.
Warum? Der Vermieter macht sich zuwenig Gedanken über die rechtlich einwandfreie Kündigung, und er macht sich zu wenig Gedanken darüber, daß auch der Mieter Bedürfnisse, Rechte und Möglichkeiten der Verzögerung hat.
Zur juristisch einwandfreien Form der Eigenbedarfskündigung wollen wir hier keine Ratschläge erteilen, davon leben schließlich Anwälte und Verbände.
Trotzdem wollen wir Ihnen aber einige Tipps geben, wie Sie Ihre Eigenbedarfskündigung mit anderen Maßnahmen flankieren können, und damit meinen wir nicht das Abstellen von Heizung und Wasser, wie wir es auch schon erlebt haben:
1. Erleichtern Sie dem Mieter das Finden einer neuen Wohnung: verkürzen Sie die Kündigungsfrist des Mieters auf EINEN Monat zum Monatsende: er hat dann weniger Doppelbelastung durch zwei Mieten und ist damit flexibler bei der Wohnungssuche. Und Sie als Vermieter kommen noch eher in die Wohnung. Befristen Sie dabei dieses Entgegenkommen Ihrerseit, d.h. es gilt nur, wenn er bis zum Datum X seine Kündigung einreicht
2. Verzichten Sie auf die Endrenovierung. Sie werden die Wohnung sowieso in den meisten Fällen komplett umgestalten bzw. zumindest tapezieren, das Bad sanieren etc. Also verkaufen Sie das dem Mieter als Entgegenkommen - auch wieder zeitlich befristet.
3. Wenn die Immobilie eine Einbauküche hat, werden Sie diese normalerweise sowieso schon aus hygienischen Gründen ersetzen - schenken Sie sie also doch dem Mieter/verkaufen gegen einen geringen Preis, wenn er bis X auszieht.
4. Frühere Rückzahlung der Kaution: normalerweise können Sie sich bis zu 6 Monaten Zeit lassen; bieten Sie ihm an, dies spätestens innerhalb von x Monaten zu erledigen - das erhöht die Liquidität des Mieters und erleichtert die Zahlung der Kaution für die neue Wohnung. Die Zugriffsmöglichkeiten auf die Kaution sind sowieso äußerst begrenzt, viele Mieter verrechnen sie - rechtswidrig - mit den letzten beiden Mietzahlungen, Schäden saehen Sie bei der Übergabe, und für die Nebenkostenabrechnung können Sie ja nach Analyse der Vorjahre absprechen, dass ein Teil zurückbehalten wird.
5. Umzugskosten: bieten Sie die Übernahme eines Teils der Umzugskosten an, begrenzt natürlich auf einen Km-Radius, und gedeckelt, wenn er bis X umzieht/kündigt. Für jeden Monat danach reduziert sich Ihr Angebot um X Prozent/Euro
6. Abfindung: wie Umzugskosten, bei Kündigung/Auszug bis X erhält er Y €, für jeden weiteren Monat reduziert sich die Abfindung um Z %/€
7. Unterstützen Sie bei der Suche: bieten Sie an, einen Makler zu beauftragen bis zum Zeitpunkt X. Dieses hat zwar keine sehr hohe Erfolgsaussicht, da der Markt sehr eng ist, aber beweist Ihren guten Willen.
Nur wenige dieser Maßnahmen kosten Sie wirklich Geld, das meiste ist lediglich die Ausnutzung der Fakten zum eigenen Vorteil .
Sie werden überrascht sein, wie verblüfft Ihr Mieter sein wird, wenn Sie mit diesem Angebot - komplett oder in Teilen - zu ihm kommen.
Optimal packen Sie diese Maßnahmen in einen Aufhebungsvertrag, damit auch Ihr Mieter etwas schriftliches in den Händen hat - und Sie seine Unterschrift
Und sollte es wirklich zu einem Rechtsstreit kommen, so wird das voraussichtlich Ihre Position vor Gericht erheblich verbessern, da Sie so beweisen können, wie Sie bereits im Vorfeld Ihrem Mieter entgegengekommen sind.
Außerdem können Sie diese Kosten natürlich steuerlich geltend machen (erstzt keine steuerliche Beratung)
Besprechen Sie sich mit einem erfahrenen Makler, der vielleicht noch andere Vorschläge hat
Bruder Immobilien e.K.
Herr Ernst-Werner Bruder
Hauptstr. 15
69190 Walldorf
Deutschland
fon ..: 06227 5449640
web ..: http://www.bruder-immobilienmakler.de
email : info@bruderimmobilien.de
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