Bis 28.2.: Heckenschnitt ist noch erlaubt
16.02.2023
Garten, Bauen & Wohnen

Was sagt das Gesetz?
Paragraf 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) legt seit 2010 bundesweit einheitlich fest, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Bäume, die in Haus- oder Kleingärten stehen, sind von dem Verbot ausgenommen. Im Klartext: Diese dürfen auch innerhalb dieses Zeitraums radikal zurückgeschnitten oder sogar gefällt werden. Bevor man zur Säge greift, raten die ARAG Experten zu einem Blick in die Baumsatzung der Gemeinde, die das Fällen eventuell verbietet oder genehmigungspflichtig macht. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit. Und die kann - egal, ob mit Vorsatz oder nur fahrlässig gehandelt wurde - immerhin mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro bestraft werden. Jederzeit erlaubt sind laut ARAG Experten hingegen schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen.
Verkehrssicherheit geht vor
Die Verbote des BNatSchG gelten nach Auskunft der ARAG Experten nicht, wenn die Verkehrssicherheit durch Hecke und Co. gefährdet ist - beispielsweise, weil eine große Hecke nach einem Sturm auf den angrenzenden Bürgersteig zu kippen droht. Die ARAG Experten raten trotzdem, die zuständige Naturschutzbehörde zu informieren und sich zu erkundigen, ob eine Genehmigung notwendig ist.
Wie hoch darf es denn sein?
In puncto Höhe können die ARAG Experten keine Auskunft geben, die bundeseinheitlich gilt, hier gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften im Nachbarrechtsgesetz, zu denen die Gemeindeverwaltung Auskunft geben kann. Üblicherweise gilt für Hecken jedoch eine Höhe von zwei Metern - gemessen ab Erdreich, wenn sie mindestens 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt wurde. Steht die Hecke weiter weg, darf sie in der Regel höher wachsen.
Anders kann der Fall liegen, wenn es sich um nachbarliche Grundstücke in Hanglage handelt. Dann darf die Hecke unter Umständen etwas höher wachsen, weil hier nicht ab Erdreich, sondern ab Bodenniveau des höher gelegenen Grundstücks gemessen wird. In einem konkreten Fall musste ein Mann seine Thujen-Hecke nur auf drei Meter zurückschneiden, weil das nachbarliche Grundstück des Klägers einen Meter höher lag und erst ab dessen Bodenniveau gemessen werden musste (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 230/16).
Achtung, Nistplätze
Wenn sich Vögel den Baum als Nistplatz ausgesucht haben, muss der Rückschnitt warten. Denn laut BNatSchG ist es verboten, "Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören". Auch bei den ganzjährig erlaubten Pflegeschnitten weisen die ARAG Experten darauf hin, dass man vor den Schnittmaßnahmen kontrollieren muss, ob Vögel in der Hecke brüten oder andere Kleintiere sich dort ihren Nahrungsvorrat angelegt haben.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw@klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von ARAG SE
23.04.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
22.04.2025 | ARAG SE
Profi-Gaming: E-Sportler unter Vertrag
Profi-Gaming: E-Sportler unter Vertrag
20.04.2025 | ARAG SE
Ein Prosit aufs Reinheitsgebot
Ein Prosit aufs Reinheitsgebot
15.04.2025 | ARAG SE
ARAG Konzern jetzt auch in Finnland aktiv - und damit in insgesamt 20 Ländern
ARAG Konzern jetzt auch in Finnland aktiv - und damit in insgesamt 20 Ländern
15.04.2025 | ARAG SE
KI, Kochkunst, Popmusik: Wer ist der Urheber?
KI, Kochkunst, Popmusik: Wer ist der Urheber?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.04.2025 | LEDA Werk GmbH & Co. KG
Raumgewinn durch schlanke Bauweise: Kompakter Heizkamin mit Aufsatzspeicher
Raumgewinn durch schlanke Bauweise: Kompakter Heizkamin mit Aufsatzspeicher
22.04.2025 | KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
BG BAU Förderung: Mit KRAUSE-Produkten Arbeitssicherheit verbessern und Kosten senken
BG BAU Förderung: Mit KRAUSE-Produkten Arbeitssicherheit verbessern und Kosten senken
22.04.2025 | PEARL GmbH
Royal Gardineer Digitaler Bewässerungscomputer BWC-300
Royal Gardineer Digitaler Bewässerungscomputer BWC-300
22.04.2025 | Kachelöfen Breuer
Warum der Sommer die beste Zeit für den Einbau eines Kamins ist
Warum der Sommer die beste Zeit für den Einbau eines Kamins ist
20.04.2025 | PEARL GmbH
7links 2K-Pan-Tilt-Überwachungskamera IPC-495
7links 2K-Pan-Tilt-Überwachungskamera IPC-495
