Pressemitteilung von Hans Dietmar Schneider

Dämmung des Dachbodens bis Ende 2011 Pflicht


Garten, Bauen & Wohnen

Ist die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen nicht gedämmt, geht viel teure Wärme dort einfach verloren und schlägt sich auf der Heizkostenrechnung der Bewohner nieder. Deshalb ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eine Nachrüstpflicht vorgesehen, die bei vielen Hausbesitzern inzwischen wieder in Vergessenheit geraten ist: Der Gesetzgeber schreibt hier bei Eigentümerwechsel eine Dämmung der obersten Geschossdecke bis Ende 2011 vor, erinnern die Energieberater des Ratgeberportals http://www.Energie-Fachberater.de.

Bei Häusern mit maximal zwei Wohnungen, von denen eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird, muss der neue Hausbesitzer die Dämmung dann innerhalb von zwei Jahren umsetzen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine der effektivsten Dämm-Maßnahmen überhaupt und zudem noch einfach umzusetzen. Sie lohnt sich auch für Hausbesitzer, die laut EnEV nicht in der Pflicht sind. Denn die Investition macht sich schnell bezahlt und ab März vergibt die KfW auch wieder Fördermittel für diese und andere Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung. Handwerklich begabte Hausbesitzer können die Dämmung der obersten Geschossdecke sogar in Eigenregie erledigen. Denn wenn der Dachraum nur sporadisch betreten wird, reichen ein schnell ausgelegter Rollfilz oder preiswerte Dachboden-Dämmplatten aus. Soll der Dachboden begehbar sein, sind druckfeste Bodendämmplatten die ideale Unterlage. Ist der Dachboden als Lagerraum mit Schränken und Regalen vorgesehen, kann die Dämmung zwischen Lagerhölzern eingebracht werden, deren Höhe der Dämmstoffdicke entspricht. Hierauf wird dann ein Belag aus Gipsfaser- oder Holzspanplatten verlegt.

Energieberater hilft bei Auswahl des richtigen Dämmstoffs

Doch bevor Hausbesitzer selbst Hand anlegen, sollten sie sich von einem Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel über die Art des Dämmstoffs und die gewünschte Dämmwirkung beraten lassen. Denn nach der Sanierungsmaßnahme muss die oberste Geschossdecke laut EnEV 2009 einen Wärmedämmwert (U-Wert) von 0,24 W / (m²K) erreichen. Moderne Dämmstoffe lösen diese Vorgabe problemlos. Alternativ kommt auch eine Dämmung des vorher ungedämmten Daches in Frage, um der Dämmpflicht nachzukommen. Das ist vor allem dann interessant, wenn ohnehin der Ausbau des Dachbodens geplant ist, allerdings entstehen hierdurch höhere Kosten. Weitere Informationen und Tipps zur Dämmung der obersten Geschossdecke und zum Energie sparen finden Hausbesitzer auf dem Ratgeberportal http://www.Energie-Fachberater.de. Dort können sie auch nach einem Energieberater in ihrer Nähe suchen. An bundesweit mehr als 1.500 Standorten stehen Energieberater für ein kostenfreies, unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.

Foto: URSA Deutschland GmbH / http://www.energie-fachberater.de
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Dämmung oberste Geschossdecke EnEV Energieberater Energie

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