Unwetterwarnung: Schadensbegrenzung ist Pflicht
15.12.2011 / ID: 40943
Garten, Bauen & Wohnen
Wiesbaden, 15. Dezember 2011. Orkantief Joachim fegt morgen über Deutschland hinweg. Die Unwetterzentrale rechnet mit schweren Sturmböen und vielerorts sogar orkanartigen Böen, die Spuren an Häusern und Wohnungen hinterlassen werden. Für die Bewohner bedeutet das: sofort Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen - auch wenn sie versichert sind. "Die Versicherten sind dazu sogar verpflichtet", sagt Sylvine Löhmann, Schadensexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Hat der Wind also beispielsweise einige Dachziegel abgedeckt, sollten die Bewohner undichte Stellen provisorisch schließen und damit Böden, Möbel und Geräte vor Regen schützen.
Generell gilt: Versicherungen übernehmen Sturmschäden ab Windstärke 8. Dabei zahlt die Hausratversicherung für Gegenstände, die sich in der Wohnung oder im Gebäude befinden. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab - sofern Sturm mitversichert ist. "Dazu zählen alle Schäden, die unmittelbar durch den Sturm entstehen oder in seiner direkten Folge, beispielsweise wenn es nach dem Schaden am Dach in das Gebäude hineinregnet", erklärt R+V-Expertin Löhmann.
Einige Versicherer zahlen zudem für Schäden an Gegenständen, die außen am Gebäude angebracht sind, etwa Satelliten-Anlagen oder Markisen. Auch das Entfernen, Abtransportieren und Entsorgen von umgestürzten Bäumen oder Schäden an Nebengebäuden und Garagen sind mitunter in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Der Blick in die Vertragsbedingungen bringt hier Klarheit.
Wer versichert ist, sollte den Schaden sofort der Versicherung melden - die meisten Anbieter haben eine Hotline, die rund um die Uhr besetzt ist. Hier bekommen die Betroffenen auch Tipps zur Schadenabwicklung oder Informationen zu Handwerkern. Für die Versicherung ist es wichtig, wenn alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. "Unsere Empfehlung ist, alle Schäden zu fotografieren und die beschädigten Gegenstände so lange aufzubewahren, bis der Versicherer sein Okay für die Entsorgung gibt. Das erleichtert die Abwicklung", so Sylvine Löhmann. "Bei Schäden am Haus oder an der Wohnung ist es zudem sinnvoll, Fotos vom Zustand vor dem Sturm mit einzureichen."
Keine Haustürgeschäfte mit Handwerkern
Die R+V-Expertin rät Hauseigentümern zusätzlich, skeptisch zu sein, wenn Handwerker nach dem Sturm ihre Dienste ungefragt an der Haustür anbieten. Es könnten sogenannte "Dach-Haie" sein. Diese mobilen Trupps nutzen aus, dass die Eigentümer den Schaden schnell behoben haben wollen - und liefern schlechte Qualität zu überhöhten Preisen.
Ihre Masche: Sie ködern die Hauseigentümer mit vermeintlichen Schnäppchenpreisen und kommen schon am nächsten Tag mit Gerüst und Material wieder. So haben die Verbraucher keine Zeit, vom Vertrag zurückzutreten. Bei der Reparatur entdecken die Handwerker dann angeblich gravierende Mängel, das komplette Dach muss abgedeckt werden - zu saftigen Preisen und oft gegen Vorauskasse in bar. "Verbraucher sollten sich nie zu Verträgen drängen lassen, die sie nicht vorher eingehend prüfen und mit anderen Angeboten vergleichen konnten", sagt Sylvine Löhmann. Hinzu kommt: Die Wohngebäudeversicherung kann überhöhte Rechnungen kürzen, der Hauseigentümer bleibt auf der Differenz sitzen.
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