Pressemitteilung von Infocenter der R+V Versicherung

Schäden durch Hochwasser nicht übereilt beheben


Garten, Bauen & Wohnen

Schäden durch Hochwasser nicht übereilt behebenWiesbaden, 21. Mai 2024. Nach den heftigen Regenfällen im Saarland und in Rheinland-Pfalz haben Wassermassen vielerorts Keller und Häuser überflutet und dabei Gebäude und Hausrat beschädigt. Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden, rät das Infocenter der R+V Versicherung.

Als Erstes lohnt sich ein Blick auf die Versicherungs-Policen. "Die Betroffenen sollten nachsehen, ob sie in ihrer Wohngebäudeversicherung eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren vereinbart haben", sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung. Falls ja, bezahlt die Versicherung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, etwa wenn es darum geht, den Keller trockenzulegen oder die Bodenbeläge zu erneuern. Schäden an der Einrichtung, Haushaltsgeräten und Kleidung sind hingegen Sache der Hausratversicherung - sofern die Betroffenen auch hier einen Schutz gegen weitere Naturgefahren vereinbart haben.

Der Schaden sollte umgehend der Versicherung gemeldet werden. "Die meisten Versicherungen haben Hotlines eingerichtet, an die sich die Geschädigten wenden können", so Christine Gilles. "Dort erhalten sie auch wertvolle Tipps, wie sie bei den Aufräumarbeiten vorgehen sollten."

Keller nicht einfach auspumpen
Um unnötigen Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden. Wenn etwa der Keller überflutet ist, darf er erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinkt. "Sonst wird das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt und es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist die Statik des Gebäudes in Gefahr", erklärt die R+V-Expertin.

Trockenlegung den Experten überlassen
Sobald der Wasserspiegel fällt, ist Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden, bevor alles trocknet. Dann folgt die erste Bestandsaufnahme. Die Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter oder eine Gutachterin. Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder umfassendere Sanierungen notwendig sind, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die Versicherung braucht hierfür einen Kostenvoranschlag. Die Bewohnerinnen und Bewohner können die Arbeiten jedoch unterstützen, indem sie viel und intensiv lüften.

Für die Versicherung ist es zudem wichtig, dass alle beschädigten Gegenstände genau aufgelistet werden. "Wir empfehlen immer, alle Schäden zu fotografieren - auch Gegenstände, die nur noch für die Mülltonne taugen. Dann ist die Abwicklung hinterher einfacher", so R+V-Expertin Gilles.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wasser kann den Elektroinstallationen schaden. Deshalb sollte ein Fachbetrieb sie überprüfen - bevor die Geräte wieder benutzt werden.
- Wer mit Öl heizt, sollte unbedingt seinen Öltank auf Lecks überprüfen.
- Alle Lebensmittel entsorgen, die mit dem Hochwasser in Kontakt waren. Denn mit dem Wasser werden auch Schadstoffe und Bakterien transportiert.
- Vorsicht bei Handwerkertrupps, die ihre Dienste an der Haustür anbieten. Sie arbeiten meist zu überhöhten Preisen. Angebote sollten immer mit anderen Fachbetrieben verglichen werden.

(Bildquelle: Pixabay)

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