Pressemitteilung von Infocenter der R+V Versicherung

Unwetterschäden in möblierter Wohnung: Wer zahlt?


Garten, Bauen & Wohnen

Unwetterschäden in möblierter Wohnung: Wer zahlt?Wiesbaden, 3. Juni 2024. Ob Einbauküche oder komplette Einrichtung: Viele Wohnungen werden ganz oder zum Teil möbliert vermietet. Das verkompliziert die Rechtslage bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung, so das Infocenter der R+V Versicherung.

Ganz gleich, um wie viel und welche Gegenstände es sich handelt: "Wenn Hausrat mitvermietet wird, ist er Eigentum der Vermieterseite - und diese ist dann auch bei Schäden in der Pflicht", sagt Christine Gilles, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Anders sieht es bei allem aus, was die Bewohnerinnen und Bewohnern mitbringen. "Dafür sind sie selbst verantwortlich."

Elementarschäden einschließen
Grundsätzlich können beide Parteien ihr Hab und Gut mit einer Hausratversicherung absichern. "Diese muss immer den Zusatzbaustein Elementarschäden oder Naturgefahren enthalten, damit Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung abgesichert sind", sagt R+V-Expertin Gilles. Allerdings decken nicht alle Versicherer möblierte Wohnungen ab. "Einige machen es gar nicht, andere nur im Ausnahmefall. Manchmal läuft es über die Hausratversicherung, manchmal als gewerbliches Risiko in der Sach-Inhaltsversicherung", so Gilles weiter. Deshalb sollten Vermieterinnen und Vermieter der Versicherung unbedingt mitteilen, dass es um den Hausrat für eine vermietete Wohnung geht. "Zudem sollte klar sein, wer welche Möbel und Gegenstände mit in seine Versicherung aufnimmt."

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Regeln für möblierte Wohnungen gelten auch für Ferienwohnungen oder andere kurzzeitig vermietete Unterkünfte.
- Vermieterinnen und Vermieter können von der Mietpartei nicht verlangen, eine Hausratversicherung abzuschließen. Sie dürfen jedoch darauf hinweisen.
- Die Kosten für die Hausratversicherung einer möblierten Wohnung können auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Bei einer unmöblierten Wohnung ist dies nicht möglich.
- Wer ein Mietobjekt besitzt, kann die Wohngebäudeversicherung in der Regel ebenfalls um Elementarschäden erweitern.
- Der Zusatzbaustein Naturgefahren deckt Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch ab.

(Bildquelle: Pixabay)

Firmenkontakt:

Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
0611 533-52284

http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
26.09.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Neue Haarfarbe: Vorher auf Allergien testen
13.09.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Hochwasserwarnung: Autos in Sicherheit bringen
10.09.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Ab 14 Jahren: Jeder kann Punkte in Flensburg kassieren
02.09.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Sturzgefahr: Wenn die Obsternte im Krankenhaus endet
21.08.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Vor dem Umzug Hausratversicherung informieren
Weitere Artikel in dieser Kategorie
26.09.2024 | K&C Security Service GmbH
Terrassendach-, Solaranlagen- & Wintergarten Reinigung
25.09.2024 | Blanke Systems GmbH & Co. KG
Sanieren mit System
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 416.506
PM aufgerufen: 70.633.109