Pressemitteilung von ARAG SE

Chemiekeulen im Garten


Garten, Bauen & Wohnen

Chemiekeulen im GartenDie Garten-Saison geht los! Wer glücklicher Besitzer eines Gartens, eines Schrebergartens oder einer Miet-Parzelle ist, darf jetzt endlich wieder nach Lust und Laune buddeln, pflanzen, säen und jäten. Dabei setzt so mancher Hobby-Gärtner auf den Einsatz von Chemie. Welche Regelungen und Vorschriften es dafür gibt, erklären die ARAG Experten.

Gefährliche Chemiekeule
Die ARAG Experten warnen: Herbizide und Insektizide sind aufgrund ihrer schnellen Wirksamkeit zwar sehr verführerisch, doch sie enthalten oft Wirkstoffe, die nicht nur Schädlinge bekämpfen, sondern auch nützliche Insekten schädigen können. Dies kann zu einem Ungleichgewicht im Ökosystem führen und die Artenvielfalt beeinträchtigen. Darüber hinaus können Rückstände dieser Mittel ins Grundwasser gelangen, was langfristig die Wasserqualität beeinträchtigt. Zudem ist bereits der Umgang mit chemischen Mitteln für uns Menschen nicht ungefährlich. Denn bei unsachgemäßer Anwendung besteht das Risiko gesundheitlicher Schäden durch Hautkontakt oder Einatmen.

Auch kann der Einsatz von Giften gegen tierische Gartenbewohner rechtlich problematisch sein. So dürfen z. B. Wühlmäuse zwar bekämpft werden, dies muss aber so geschehen, dass ihnen keine unnötigen Schmerzen zugefügt werden. Vom Einsatz von Schussfallen oder Giftködern raten die ARAG Experten daher dringend ab. Zudem besteht die Gefahr, geschützte Tiere wie den Maulwurf zu verletzen oder zu töten, was mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. Laut Umweltbundesamt können bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Auch bei der Bekämpfung von Schnecken ist Vorsicht geboten. Schneckenkorn mag effektiv gegen Nacktschnecken sein, doch es kann auch geschützte Arten wie die Weinbergschnecke gefährden. Diese stellt im Garten jedoch keine Bedrohung für Pflanzen dar und sollte daher verschont bleiben. Ebenso stehen viele nützliche Insekten wie Bienen, Hummeln, Wespen oder Waldameisen unter Schutz und dürfen nicht absichtlich bekämpft werden.

Verbotene Mittel
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass laut Pflanzenschutzgesetz in Deutschland im Haus- und Kleingartenbereich nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, die ausdrücklich für Laien zugelassen sind. Diese Produkte unterliegen strengen Zulassungsanforderungen. Sie tragen die Kennzeichnung "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig". Zudem besteht ein Selbstbedienungsverbot: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht frei zugänglich verkauft werden. Eine Beratung durch das Verkaufspersonal ist gesetzlich vorgeschrieben. Des Weiteren ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Gehwegen oder Einfahrten generell verboten, da hier ein erhöhtes Risiko besteht, dass die Mittel in Gewässer gelangen. Die ARAG Experten verweisen auf die Leitlinie der Bundesländer . Hier sind Beispiele für Flächen genannt, auf denen eine Anwendung verboten ist und zudem werden dort Kriterien für die Genehmigung von Anträgen genannt. Hinweise zur Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen und zum Gewässerschutz finden Hobby-Gärtner im Internetangebot des Arbeitskreises "Wasser- und Pflanzenschutz".

Umweltfreundliche Alternativen
Zum Glück gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den Garten ohne Herbizide gesund und gepflegt zu halten. Auch wenn es zuweilen unbequem ist: Die Unkrautbekämpfung per Hand durch regelmäßiges Jäten oder den Einsatz von Fugenkratzern entfernt Unkräuter effektiv und nachhaltig, wenn man das ungeliebte Kraut an der Wurzel packt. Auch die biologische Schädlingsbekämpfung ist erfolgversprechend: Der gezielte Einsatz von Nützlingen wie Marienkäfer oder Schlupfwespen oder auch das Pflanzen von Knoblauch oder Kaiserkronen kann helfen, die unerwünschten Gäste zu vertreiben und Schädlinge auf natürliche Weise zu kontrollieren. Zudem können Pflanzen durch die Auswahl robuster, standortgerechter Arten und durch eine ausgewogene Bodenpflege widerstandsfähiger gegenüber Krankheiten und Schädlingen gemacht werden.

Weitere interessante Informationen unter:
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