Sicher Grillen mit Gas - eine Frage des Standorts
09.04.2026 / ID: 440110
Garten, Bauen & Wohnen
Wiesbaden, 9. April 2026. Mit dem schönen Wetter beginnt in vielen Haushalten die Grillsaison. Doch wer einen Gasgrill nutzt, sollte sich genau überlegen, wo er die Gasflaschen aufbewahrt. Denn ein falscher Lagerplatz kann gefährlich werden. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Die Gasflaschen lagern oft in der Nähe des Grills auf Balkonen und Terrassen. "Wenn sie dort bei großer Hitze längere Zeit in der Sonne stehen, kann der Druck im Inneren enorm ansteigen und Gas austreten", erklärt Torge Brüning, Brandschutzingenieur bei der R+V Versicherung. Das ist besonders in geschlossenen Räumen wie Keller, Abstellkammern oder Garagen gefährlich. "Ist die Gasflasche undicht, kommt es zu Gasansammlungen. Ein einzelner Zündfunke reicht dann, um eine Explosion auszulösen - es kann schon genügen, dass jemand das Licht einschaltet", warnt der R+V-Experte.
Gut belüftet und schattig
Ideale Lagerplätze für Gasflaschen sind deshalb gut belüftete, schattige Plätze im Außenbereich. Ungeeignet sind Orte, an denen sich die Hitze stauen kann, etwa ein Wintergarten oder ein einfacher Holzschuppen. Das gilt auch für leere Flaschen, weil meistens ein Rest Gas darin bleibt. Die Flaschen sollten immer gerade auf dem Boden stehen und nicht umkippen, damit es nicht zu Schäden an Schlauch oder Ventil kommt.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Vorab prüfen, ob Anschlüsse, Druckregler und Schläuche intakt und dicht sind. Nach Öffnen der Gasflasche sollten keine Zischgeräusche zu hören sein.
- Leicht brennbare Materialien gehören nicht in die Nähe eines Grills. Zudem sollte dieser wegen der Brandgefahr nicht zu dicht am Haus stehen. Das ist besonders bei brennbaren Dämmungen am Haus enorm wichtig.
- Beim Transport der Gasflachen darauf achten, dass das Ventil verschlossen und die Schutzkappe aufgebracht ist.
- In einem Wohnwagen sollte die Gasflasche niemals im Innenraum gelagert werden, sondern in einem Gasflaschenkasten.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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