Pressemitteilung von Leila Omerovic

Vorsicht: Glatteis!


Garten, Bauen & Wohnen

LEIPZIG. Gerade in der kalten Jahreszeit, in der Zeit, in der fast täglich neuer Schnee fällt, fragen sich viele Hauseigentümer: Wie kann ich mein Grundstück und die Fußwege vor meiner Immobilie vor Glatteis schützen? Welche Pflichten habe ich als Grundstückseigentümer, diese Fußwege zu räumen? Und was passiert, wenn etwas passiert?

Insbesondere, wenn es unerwartet, mitten in der Nacht, schneit, besteht für die Grundstückseigentümer ein erhöhtes Risiko. Was ist, wenn genau in dieser Zeit jemand vor meinem Grundstück ausrutscht, sich hier ein Bein bricht oder sich gar noch schlimmer verletzt? Wann habe ich Räumpflichten zu beachten? Und was ist, wenn ich diese nicht einhalte? Zahlt meine Versicherung in jedem Fall oder habe ich auch hier bestimmte Bedingungen einzuhalten? Fragen, zu denen verschiedene Experten wertvolle Informationen bereithalten:

Michael Schmidt, Rechtsanwaltskanzlei Schmidt, Leipzig:
"Viele unserer Mandanten sind gerade in dieser Jahreszeit sehr verunsichert und fragen verstärkt bei uns an, wie die rechtliche Situation ist. Hier verweisen wir auf die allgemeinen Räumungspflichten, die - z.B. in der Stadt Leipzig nach der einschlägigen Winterdienstsatzung - in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in der Zeit bestehen. Darüber hinaus raten wir selbstverständlich dazu, die Fußwege vor dem Grundstück nach Möglichkeit auch außerhalb dieser Zeiten von Schnee und Eis zu befreien. Zudem empfehlen wir auch einen Blick in die bestehende Haftpflichtpolice des Grundstückseigentümers, die genau regelt, welche Schäden versichert sind."

Regina Wenzel, Hausverwaltung Regina Wenzel:
"Wir als Hausverwaltung empfehlen unseren Eigentümern, nach Möglichkeit auf professionelle Räumdienste von Hausmeisterdiensten zurückzugreifen. Diese übernehmen dann im Falle eines Falles auch die Haftung, wenn nicht rechtzeitig geräumt wurde. Zudem stellen wir sicher, dass alle unsere Gebäudeversicherungen eine entsprechende Schadensregulierung beinhalten, d. h. Schäden von stürzenden Passanten sind durch die Versicherung abgesichert."

Franziska Hensel, Deutsche Versicherungshilfe:
"Wir stellen derzeit einen erhöhten Beratungsbedarf bei unseren Mitgliedern fest, die ihre Policen dahingehend überprüfen lassen, ob und in welchem Umfang diese die Regulierung von Schäden beinhalten. Wir empfehlen hier, insbesondere diejenigen Policen prüfen zu lassen, die seit vielen Jahren bestehen und die möglicherweise nicht mehr den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten entsprechen." Mehr Informationen finden Sie unter http://www.deutsche-versicherungshilfe.de

Hagen Lehmann, Immoscore-Fachbeirat:
"Unser Gremium legt aktuell einen verstärkten Fokus auf die Prüfung der beauftragten Hausmeisterdienste und wieweit diese ihren Räumpflichten fristgemäß nachkommen. Die von uns betreuten Eigentümer und Hausverwaltungen werden diesbezüglich regelmäßig geschult und informiert. Zudem stehen wir mit unseren Versicherungs- und Rechtsexperten jederzeit gern beratend zur Verfügung."

Mehr Informationen über Immoscoring sowie den Immoscore-Fachbeirat erhalten Sie gern in einem persönlichen Gespräch, auf unserer Website http://www.immoscoring.de oder auf unseren Social Media-Profilen Facebook, Google+, Xing, Twitter und YouTube.

Abdruck der Pressemitteilung honorarfrei gegen ein Belegexemplar an:
Immoscoring GmbH
Springerstraße 7
04105 Leipzig
Räumungspflicht Räumung Grundstück Schnee Versicherung Fußweg

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