Pressemitteilung von Leila Omerovic

BGH-Urteil sorgt für mehr Transparenz und Klarheit bei Nebenkostenabrechnungen


Immobilien

Ein außergewöhnlich strenger Winter überraschte vor einigen Wochen die gesamte Bundesrepublik. Temperaturen im zweistelligen Minusbereich und vereiste Straßen halten Einzug. Eine derartige Kältewelle führt zu steigenden Heizkosten und somit auch zu höheren Nebenkosten. Diese Kosten werden vielfach als "zweite Miete" bezeichnet, da diese teilweise sogar die eigentliche Miete übersteigen. Gerade in Zeiten von regelrecht explodierenden Energiepreisen fürchten Mieter die jährliche Nebenkostenabrechnung. Zudem stellt die Nachzahlungsforderung immer wieder einen Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern dar. Mieter können die Abrechnungen oftmals nicht oder nur ungenügend nachvollziehen. "Es fehlt eindeutig an Transparenz.", sagt Regina Wenzel, die seit Jahren im Auftrag verschiedener Eigentümer zahlreiche Mietobjekte verwaltet. "Eine klare und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung wird immer wichtiger, um Streitigkeiten mit Mietern zu vermeiden.", ergänzt die erfahrene Hausverwalterin.

Doch ein neues BGH-Urteil (Urteil vom 01.02.2012, Az.: V III ZR 156/11) soll hier Abhilfe schaffen und die Rechte der Mieter stärken. Vorangegangen war die Klage einer Mieterin, die sich weigerte, die Heizkosten pauschal auf Basis von Vorauszahlungen an den Energieversorger zu zahlen. Derartige Heizkostenabrechnungen orientieren sich jedoch nicht am gegenwärtigen Verbrauch, sondern an dem des Vorjahres. Aufgrund des aktuellen BGH-Urteils dürfen die Heizkosten nur noch nach dem exakten Verbrauch abgerechnet werden. So sollen überhöhte und ungerechtfertigte Nachzahlungen vermieden werden.

"Das bedeutet für Mieter ganz klar mehr Transparenz und Gerechtigkeit.", stellt der Immoscore-Experte Christian Knorr fest. "Vermieter profitieren ebenfalls durch die neue Rechtsprechung, da nun klare Richtlinien für Nebenkostenabrechnungen zugrunde liegen und so Differenzen zu Mietern besser vermieden werden können.", fügt er außerdem hinzu. Der Fachbeirat des Prüfsiegels "Immoscore" begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofs, da sich der Beirat bereits seit Jahren für mehr Transparenz und Klarheit zwischen Mietern und Wohnungseigentümern intensiv einsetzt.

Der Immoscore-Fachbeirat ist ein Expertengremium, welches aus erfahrenen Vertretern aller relevanten Immobilienbereiche besteht (z.B. Gutachter, Bauträger, Hausverwaltungen, Banken). Im Zusammenhang mit der jährlichen Nebenkostenabrechnung vermittelt die Immoscoring GmbH aufgrund ihres deutschlandweiten Expertennetzwerks immer wieder geprüfte Hausverwaltungen und Energieberater an Immobilieneigentümer.
Immobilien Nebenkostenabrechnungen BGH-Urteil Mieter Immobilieneigentümer Betriebskosten

http://www.immoscoring.de
Immoscoring GmbH
Springerstraße 7 04105 Leipzig

Pressekontakt
http://www.immoscoring.de
Immoscoring GmbH
Springerstraße 7 04105 Leipzig


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Leila Omerovic
14.02.2012 | Leila Omerovic
Vorsicht: Glatteis!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
21.11.2024 | Rainer Fischer Immobilien
Toplage München Maxvorstadt - Immobilienreport 2024
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 418.963
PM aufgerufen: 71.023.003