Umweltzone in den eigenen vier Wänden
08.06.2012 / ID: 64342
Garten, Bauen & Wohnen
Seit mehr als fünf Jahren sind in zahlreichen Städten Umweltzonen ausgewiesen, in
denen Feinstaubplaketten auf Fahrzeugen erforderlich sind. Das Ziel ist dabei eine
reduzierte Feinstaubbelastung. Nun hat der Gesetzgeber auch für Kaminöfen und
Kachelofen-Heizeinsätze entschieden, dass die Umweltbelastung durch veraltete Geräte
zu reduzieren ist. Moderne Kamin- und Kachelöfen überzeugen durch eine bessere
Verbrennung und höhere Wirkungsgrade, zudem sind sie bedienungsfreundlicher.
Um die Emissionen und damit die Feinstaubwerte in der Luft nachhaltig zu senken,
wurde die 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) überarbeitet. Für viele
Besitzer älterer Kachelöfen bedeutet dies, dass sie ihren alten Heizeinsatz
austauschen müssen. Einigen Anlagen wird der Schornsteinfeger nur noch eine zeitlich
begrenzte Betriebserlaubnis erteilen. Die Übergangsfristen hängen meist vom
Einbaujahr ab, das auf dem Typenschild vermerkt ist. Vier Termine wurden in der
BImSchV festgelegt - je nach Gerät endet die Zulassung in den Jahren 2014, 2017, 2020
oder 2024.
Hauseigentümer sollten sich rechtzeitig nach Austauschmöglichkeiten erkundigen, denn
die frühzeitige Beratung durch einen Fachmann erspart unnötigen Entscheidungsdruck.
Buderus bietet Austauschgeräte für jeden Anwendungsfall.
Seit 1950 hat Buderus in Deutschland mehr als 1,2 Millionen Heizeinsätze vertrieben.
Für Geräte, die zwischen 1950 und 2010 gebaut wurden, kann eine Liste mit Fristen und
Austauschgeräten im Internet unter http://www.buderus.de/austausch abgerufen werden.
Quelle: Buderus
http://www.buderus.de
Bosch Thermotechnik GmbH Buderus Deutschland
Sophienstr. 30-32 35576 Wetzlar
Pressekontakt
http://www.communicationconsultants.de
Communication Consultants GmbH Engel & Heinz
Jurastraße 8 70565 Stuttgart
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